GPL-Klage gegen VMware abgewiesen

VMware soll in seinem Hypervisor ESXi Codeteile des Linux-Kernels verwenden und so gegen die GPL verstoßen. Dagegen hatte ein Kernel-Entwickler geklagt. Inhaltlich setzte sich das Landgericht Hamburg jedoch gar nicht mit der Klage auseinander.

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Klage gegen VMware wegen GPL-Verletzung abgewiesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Dr. Oliver Diedrich

Das Landgericht Hamburg hat die Klage des langjährigen Kernel-Entwicklers Christoph Hellwig gegen VMware wegen GPL-Verletzung abgewiesen. Laut Hellwig soll VMware in seinem Hypervisor ESXi Code des Linux-Kernels verwenden, an dem Hellwig mitgearbeitet hat. Der Linux-Kernel ist unter der General Public License 2 lizenziert, die verlangt, dass der Quelltext abgeleiteter Werke ebenfalls unter GPL offengelegt werden muss.

Vergleich des Linux-Kernels und den VMware-Kernels. Die gelb hinterlegten Komponenten im VMware-Kernel sollen einen Verstoß gegen die GPL darstellen.

(Bild: Software Freedom Conservancy)

ESXi enthält unter anderem den Betriebssystemkernel Vmkernel, den VMware als proprietäre Software ohne Quelltext vertreibt, und eine Komponente namens Vmklinux, über die Linux-Treiber mit dem Vmkernel genutzt werden können. Letztere liefert VMware GPL-konform zusammen mit den Quelltexten aus.

Hellwig und VMware sind sich einig, dass Teile des Codes von Vmklinux aus dem Linux-Kernel stammen. Darunter befinden sich auch Code-Teile, an denen Hellwig mitgearbeitet hat, unter anderem das SCSI-Subsystem.

Für Hellwig bilden Vmkernel und Vmklinux eine Einheit, da keine der Komponenten ohne die andere nutzbar sei. Daher müssten Vmkernel und Vmklinux unter GPL lizenziert werden – das war auch die Forderung, die Hellwig einklagen wollte.

VMware widerspricht dem: Der Vmkernel sei ein eigenständiges Werk, das auch ohne Vmklinux-Modul nutzbar sein, und enthalte keinen Code des Linux-Kernels. Daher bestehe keine Verpflichtung, dieses Kernprodukt des Unternehmen unter GPL offenzulegen.

Mit der entscheidenden Streitfrage – bilden Vmkernel und Vmklinux eine Einheit? – hat sich das Gericht freilich gar nicht beschäftigt: Die Klage von Hellwig wurde als unbegründet abgewiesen. Zwar spricht das Gericht dem Linux-Entwickler ein Bearbeiterurheberrecht an Teilen des Linux-Kernels zu; jedoch habe er nicht konkret genug nachgewiesen, welche von ihm mitgeschriebenen Codeteile VMware in seinem Produkt verwende.

Hellwig, der bei seiner Klage von der Software Freedom Conservancy unterstützt wird, äußerte sich enttäuscht, dass sich das Gericht inhaltlich gar nicht mit seiner Klage auseinandergesetzt hat. Er kündigte an, in Berufung zu gehen. (odi)