US-Urteil bringt Rückschlag für Breitband-Ausbau

Auf Wunsch privater Internetprovider verhindern viele US-Staaten per Gesetz, dass kommunale Anbieter Breitband-Zugänge ausbauen. Die Regulierungsbehörde FCC muss solche Gesetze hinnehmen; das hat nun ein Bundesgericht entschieden.

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Landkarte

Dutzende Stadtwerke in den USA haben in Glasfaser oder Kabel investiert. Dann haben die Gesetzgeber in den 19 rot markierten Staaten Hürden errichtet.

(Bild: Screenshot muninetworks.org)

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Ein Glasfaser-Warnpoller in Florida: Hier bitte nicht zu graben.

(Bild: Daniel AJ Sokolov )

In 19 US-Staaten dürfen kommunale Anbieter keine neuen Zugangsnetze errichten und ihre bestehenden Netze auch nicht in angrenzende Gebiete ausdehnen. Die entsprechenden Gesetze der Staaten wurden auf Betreiben der großen Internet-Service-Provider beschlossen, die sich damit Konkurrenz vom Hals halten. Im Vorjahr hat die Bundesregulierungsbehörde FCC in zwei Staaten die restriktiven Bestimmungen für ungültig erklärt. Doch nun hat ein Bundesberufungsgericht entschieden, dass die FCC dazu nicht befugt ist, und deren Anordnung aufgehoben.

Das ist ein herber Rückschlag für den Breitbandausbau in den USA, außerdem eine Niederlage für Präsident Barack Obama, der sich für den Breitbandausbau stark gemacht hatte. In seinem Land können 20 Prozent der Einwohner an ihrem Wohnsitz keinen Breitbandanschluss bekommen, von teuren Satellitenverbindungen mit entsprechenden Latenzen abgesehen. Weitere 60 Prozent können Breitband-Internet nur von einem einzigen ISP bekommen. Entsprechend viel kann dieser Anbieter verlangen.

Viele Stadtwerke würden gern helfen und Datennetze selbst ausbauen. Sie dürfen aber nicht, auch wenn Bürger um Anschluss flehen. Mancherorts ist den Kommunen sogar die Unterstützung privater Unternehmen wie zum Beispiel Google Fiber untersagt. Bereits verlegte, aber unbenutzte Glasfasern (dark fibre) der Kommunen bleiben dann ungenutzt. Diese zusätzliche Einschränkung erschwert auch neuen privaten Anbietern den Markteintritt erheblich.

Diese Einschränkungen wollten sich das Electric Power Board aus Chattanooga, Tennessee, und die Stadt Wilson, North Carolina, nicht länger gefallen lassen. 2014 wandten sie sich an die FCC, die im Februar 2015 die einschränkenden Paragraphen der beiden Staaten für unwirksam erklärte (Az. FCC 15-25). Übrigens beschloss die FCC am selben Tag auch die berühmten drei Gebote für Netzneutralität.

In Chattanooga (Bild) gibt es schon lange keinen Personenverkehr auf der Eisenbahn mehr.

(Bild: Imilious CC-BY-SA 3.0)

Die Regulierungsbehörde berief sich unter anderem auf ihren gesetzlichen Auftrag, Barrieren für Infrastrukturinvestitionen zu beseitigen und den Wettbewerb zu fördern. Genau das wollen die betroffenen Staaten Tennessee und North Carolina aber nicht. Daher klagten sie gegen die Anordnung der FCC. In der vergangenen Woche hat das Berufungsgericht für den sechsten Bundesgerichtsbezirk nun gegen die FCC entschieden (Sixth Circuit Court of Appeals, State of Tennesse v. FCC, 15-3291, sowie State of North Carolina v. FCC, 15-3555). Damit bleiben die Verhinderungsgesetze der beiden Staaten in Kraft.

Das Gericht argumentiert, die Anordnung der FCC würde die Entscheidungsbefugnis darüber, ob eine Kommune Breitbandanschlüsse anbietet, vom Bundesstaat hin zu seinen Kommunen verschieben. In die innerstaatliche Kompetenzverteilung dürfe die FCC aber nur dann eingreifen, wenn sie per Bundesgesetz dazu befugt sei. Diese Befugnis habe deutlich aus dem Gesetz hervorzugehen ("clear statement"). Die allgemein gehaltenen gesetzlichen Beauftragungen zur Förderung des Wettbewerbs und der Beseitigung von Investitionshemmnissen seien dafür unzureichend.

Eine Änderung des Bundesgesetzes ist aufgrund von Widerstand seitens der republikanischen Partei nicht absehbar. Diese Partei hat in beiden Kammern des US-Parlaments die Mehrheit. Die FCC könnte versuchen, den Supreme Court für eine Überprüfung des Urteils zu gewinnen. Dieses höchste Gericht nimmt aber nur einen Bruchteil der an ihn herangetragenen Fälle an.

(ds)