Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte: Ikea wehrt sich gegen Deutsche Umwelthilfe

Die Deutsche Umwelthilfe kriegt nach Amazon ein weiteres Großunternehmen an den Kanthaken. Ikea wehrt sich gegen den Vorwurf, "massiv" gegen die Rücknahmepflicht von Altelektrogeräten zu verstoßen.

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Rücknahmepflicht für Elektoaltgeräte: Ikea wehrt sich gegen Deutsche Umwelthilfe

(Bild: ikea.de)

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Ikea hat Ärger mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Organisation wirft dem schwedischen Möbelhaus vor, in seinem Onlinehandel die Rücknahme von ausgedienten Beleuchtungsmitteln zu verweigern. Das habe sich bei Testbesuchen herausgestellt. Außerdem informiere das Unternehmen seine Kunden nicht korrekt über die seit dem 22. Juli 2016 geltende Rücknahmepflicht für den Onlinehandel. Die DUH droht mit einer Klage vor dem zuständigen Landgericht, sollte Ikea keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die angeblichen Verstöße gegen das Elektrogesetz sofort stoppen.

Die DUH spricht von "massiven Verstößen", Ikea hingegen von "Einzelfällen", in denen es zu Problemen bei der Rückgabe gekommen sei. Das seien "Anlaufschwierigkeiten, wie sie bei der Einführung von neuen Verfahrensweisen auftreten können". Ikea nehme Alt-Elektrogeräte beim Kauf eines neuen Produkts gleicher Funktion in allen Einrichtungshäusern in Deutschland kostenlos zurück. Kleingeräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 cm würden auch unabhängig von einem Neukauf zurückgenommen.

Bei einem Onlinekauf oder Kauf mit Lieferung sei der Rücktransport für den Kunden kostenlos, wenn er bereits bei der Bestellung die Rückgabe eines Alt-Gerätes angemeldet hat. Für Kleingeräte biete Ikea eine Rückgabemöglichkeit in einer DHL-Filiale an, das sei eine zumutbare Entfernung. Der Kunde könne sich auf ikea.de einen "Rückgabeschein/Barcode" ausdrucken, das Altgerät verpacken und zur Post bringen. Das Gerät werde direkt an den Entsorger geschickt.

Der mit Ikea kooperierende Dienstleister Zentek nehme über das Portal zmart24 auch Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren zurück. Der dafür vorgesehene spezielle Karton werde vom Entsorgungsdienstleister an die Kunden kostenlos zugesandt, die die Rückgabe anmelden. In dem von der DUH angegebenen Testfall habe sich der Mitarbeiter des Dienstleisters nicht korrekt verhalten und die Rücknahme versehentlich abgelehnt.

Die DUH hatte wegen der neuen Bestimmungen vor kurzem bereits Amazon angegangen. Auch hier wehrt sich das Unternehmen gegen die Vorwürfe damit, dass es sich um Einzelfälle handele.

Mit Abmahnungen erwirtschaftete die DUH laut einem Bericht des Tagesspiegel im Jahr 2014 2,32 Millionen Euro gegenüber 676.000 Euro im Jahr 2009. Während Kritiker der DUH vorwerfen, damit ein Geschäft zu betreiben, erwidert die Organisation, auf die Weise noch nie einen Überschuss erwirtschaftet zu haben. Das Vorgehen sei so nötig, weil der Staat bei Verstößen wegschaue. (anw)