Zivilschutz: Bund will IT-Versorgung in Krisenfällen sichergestellt wissen

Das neue Zivilschutzkonzept der Bundesregierung berücksichtigt auch Cyberangriffe und Ausfälle oder Störungen kritischer Infrastrukturen. Die Bevölkerung soll auch "geladene Akkus" parat halten.

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Zivilschutz: Bund will IT-Versorgung in Krisenfällen sichergestellt wissen

Bis in die 90er Jahre waren Sirenen in aller Ohren, dann wurden sie vielerorts abgebaut. In jĂĽngster Zeit erleben sie eine Renaissance.

(Bild: dpa)

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine neue "Konzeption zivile Verteidigung" (KZV) beschlossen und damit die bestehenden Grundlagen für den Zivilschutz in Krisenfällen von 1995 gründlich überarbeitet. Die Bevölkerung soll sich demnach nicht mehr nur für konventionelle Angriffe wappnen, sondern etwa auch für Terroranschläge oder Cyberattacken. Private Anbieter werden erstmals angehalten, eine Grundversorgung nicht nur mit Post- und Telefondiensten zu gewährleisten, sondern auch mit IT.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) stellte das Konzept am Mittwoch im Wasserwerk Tegel in Berlin vor und damit in einer "Einrichtung kritischer Infrastruktur". Vor allem gehe es darum, die Staats- und Regierungsfunktionen aufrechtzuerhalten und die Bevölkerung "vor den im Verteidigungsfall drohenden Gefahren zu schützen".

Die neue Strategie folgt der Bedrohungseinschätzung der Bundesregierung, wie sie im Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr beschrieben ist. Die "wachsende Verwundbarkeit der modernen Infrastruktur und die Ressourcenabhängigkeit moderner Gesellschaften" bieten demnach vielfältige Angriffspunkte.

"Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme, Konfliktführung mit terroristischen Mitteln und Angriffe im Cyberraum können zu einer direkten Bedrohung Deutschlands und seiner Verbündeten werden", heißt es. Cyberangriffe und Ausfälle oder Störungen kritischer Infrastrukturen gehörten so mit ins Zentrum der Planungen der einzelnen Ressorts.

Dazu kämen "hybride Bedrohungen", die sich insbesondere durch die gezielte "Verwischung der Grenze zwischen Krieg und Frieden durch den Einsatz konventioneller wie auch asymmetrischer Mittel auszeichnen".

Schwerpunkte des Bundes bei Versorgungskrisen liegen bei der Energiewirtschaft, der Ernährungssicherung, Verkehrsleistungen sowie Post und Telekommunikation. Anbieter der zuletzt genannten Bereiche müssten als "Mindestversorgung" die Beförderung von Briefen bis 1000 Gramm und Paketen bis zehn Kilogramm sowie den "öffentlich zugänglichen Telefondienst" und Datendienste einschließlich Internetzugang und E-Mail "absichern".

Auch größere Rechenzentren, die etwa Cloud-Dienste anbieten, seien zu den kritischen Infrastrukturen zu zählen und müssten Mindeststandards bei der Sicherheit einhalten sowie erhebliche Störungen melden.

"Für die IT-Sicherheit in der Bundesverwaltung sind insbesondere die Mindeststandards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik maßgeblich", heißt es im KZV. Ergänzend sei zu prüfen, ob die technische Infrastruktur gegebenenfalls ein Angriffsziel darstellen könnte und zusätzlicher Schutz oder redundante Systeme erforderlich seien. Betreiber kritischer Infrastrukturen unterlägen einer Meldepflicht "mindestens nach den Vorgaben" zahlreicher Gesetze wie dem zur IT-Sicherheit.

Die Bevölkerung wird angehalten, einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln für einen Zeitraum von zehn Tagen vorzuhalten, um die staatlichen Vorkehrungen zur "Ernährungsnotfallvorsorge" zu unterstützen. Die Opposition hatte diesen Rat vorab als Panikmache abgetan. Das BBK empfiehlt aber sogar, Nahrung und Getränke für zwei Wochen einzulagern. Zudem soll laut KZV unter anderem ein Vorrat an "Kerzen und Taschenlampen (Kurbel-, Solarleuchten) sowie Ersatzleuchtmitteln, Batterien, Streichhölzern", geladener Akkus für Computer und Telefone, solarbetriebener Akkuadegeräten, netzunabhängiger Radiogeräte und eine Bargeldreserve gebunkert werden.

Der Bund betreibt ein "übergreifendes System zur Warnung der Bevölkerung". Solche Meldungen würden "von einer zentralen Stelle aus" schnell abgesichert an Multiplikatoren wie Radio, Fernsehen, Internet- und Telekommunikationsanbieter oder die Deutsche Bahn übermittelt. Dazu kämen Sirenen und "alltägliche" Kommunikationsinstrumente wie Mobiltelefone, die parallel einen "Weckeffekt" hervorrufen und zeitgerecht entwarnen können sollten. (anw)