Musiker verklagen Universal wegen Urheberrechtsverletzung
Einige große Namen der Musikbranche werfen dem Plattenlabel Urheberrechtsverletungen vor - wegen der Verbreitung von Songs über eine Internet-Seite.
Die Universal Music Group machte in der letzten Zeit Schlagzeilen mit Klagen gegen die Internet-Musikanbieter MP3.com und Napster wegen Verletzung des Urheberrechts. Nun trifft dieser Vorwurf den Musikkonzern selbst: Eine Gruppe von Musikproduzenten und Song-Writern hat vor dem Bezirksgericht von New York Klage gegen die Seagram-Tochter eingereicht: Universal hatte über die eigene Webseite Farmclub.com die Lieder der Kläger angeboten.
Unter den Klägern finden sich einige große Namen der Musikbranche, wie die Rodger and Hammerstein Organization, Jerry Leiber und Mike Stoller, Elvis Presley Music und Irving Berlin Music Co.. Nach Angaben der Klägerseite soll Universal "hunderte" Lieder ohne Genehmigung der Rechteinhaber ins Netz gestellt und als Audiostreams zu den Nutzern übertragen haben. Pro Werk verlangen die Kläger daher nun 150.000 US-Dollar Schadensersatz.
Damit nicht genug: Die Kläger wollen auch eine gerichtliche Entscheidung erwirken, die Universal zur Löschung der betreffenden Songs von allen ihren Servern verpflichtet. Darüber hinaus sollen die Stücke von sämtlichen Datenträgern (einschließlich Festplatten, Disketten und Streamerbändern), die sich im Besitz des Konzerns befinden, beseitigt werden.
Die Klage sorgte in der Musikindustrie für einige Verwirrung – zumal Kläger und Beklagte bislang auf derselbsen Seite standen und gemeinsam gegen Urheberrechtsverletzungen durch Internet-Musikanbieter vorgingen. Eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gab Universal bislang nicht ab; man habe sich jedoch an die vorgeschriebenen Lizenzierungsprozeduren gehalten, meinte ein Sprecher gegenüber dem Wall Street Journal. Erst vor kurzem forderten die großen Labels bei einer Anhörung des US-amerikanischen Copyright Office eine Änderung der Gebührenstruktur für Internet-Audiostreams urheberrechtlich geschützter Werke. (nij)