Geoblocking: EU-Kommission will grenzüberschreitenden Online-Zugriff auf TV- und Radio-Sendungen erleichtern

Ein weiterer Baustein der Copyright-Reform ist publik geworden: Nutzer sollen demnach über Online-Dienste wie IPTV Fernseh- und Radioübertragungen im EU-Ausland empfangen dürfen. Für Verwerter ist eine Zusatzvergütung vorgesehen.

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TV, Fernsehen
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Die EU-Kommission hat eine weitere gesetzgeberische Initiative in der Mache, um "ungerechtfertigtes" Geoblocking abzuschaffen. Laut einem vom Nachrichtenportal Euractiv veröffentlichten Verordnungsentwurf will die Brüsseler Regierungsinstitution den grenzüberschreitenden Zugang zu rundfunkähnlichen Online-Diensten wie IPTV sicherstellen.

Die Rechteklärung für die Betreiber entsprechender Übertragungsservices soll mit dem Gesetzesvorschlagen deutlich erleichtert werden. Damit möchte die Kom,ission den EU-weiten Zugriff auf Fernseh- und Radioprogramme sicherstellen.

Im Prinzip will die Kommission dafür das sogenannte Herkunftslandsprinzip aus der Satelliten- und Kabelrichtlinie auf die auserwählten Online-Anbieter ausdehnen. Die einschlägigen Vorschriften, zu denen die Brüsseler Behörde jüngst eine Konsultation durchführte, gewährt Satelliten- und Kabel-TV-Anbietern eine urheberrechtliche Ausnahme. Sie müssen Lizenzen für gesendete Inhalte nur für das Land einholen, in dem sie diese direkt übertragen. Wenn Zuschauer auch in benachbarten Ländern die Signale und Programme empfangen können, sind dafür keine Zusatzrechte erforderlich.

Dieser Ansatz soll mit dem Verordnungsentwurf auf Rundfunkübertragungen via Internetprotokoll "in geschlossenen Netzwerken" ausgedehnt werden. Die erweiterten Nutzungen über die Abrufe müssten in die Lizenzpreise etwa für Filme oder andere Sendungen abhängig vom Online-Dienst, dem Publikum und der Sprachversion eingepreist werden, schreibt die Kommission. Rechteinhaber sollen zudem Ausschüttungen über Verwertungsgesellschaften erhalten. Die Sender könnten im Gegenzug auf Geoblocking im Netz größtenteils verzichten.

Die Chefs von 15 Privatsendern wie Sky, ITV oder Frankreichs Canal+ wandten sich jüngst gegen einen solchen Schritt. Sie monierten, dass damit das Territorialprinzip des Urheberrechts faktisch abgeschafft würde und ihnen so lukrative Lizenzverkäufe in andere EU-Länder weitgehend entgingen. Dies könnte eine "abschreckende Wirkung auf Investitionen" in Europa haben. Die Kommission geht bereits seit Längerem gegen Lizenzbedingungen vor, unter denen US-Filmstudios ihre Inhalte an europäische Pay-TV-Anbieter vergeben. In einem Fall mit Paramount haben sich beide Seiten bereits geeinigt.

Für TV-Streaming und Video on Demand soll das Vorhaben nicht gelten. Für den grenzüberschreitenden Zugriff auf solche Dienste hat die Kommission eine Art begrenztes Mitnahmerecht in andere Mitgliedsstaaten vorgeschlagen, das derzeit im EU-Rat kontrovers diskutiert wird. Ebenfalls ins Netz gestellt haben die IPKat-Blogger parallel den Entwurf für die Mitteilung der Brüsseler Institution, in dem diese die gesamte geplante Urheberrechtsreform einschließlich der bereits heftig umstrittenen Richtlinie begründet, mit der unter anderem ein weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet eingeführt werden soll. (jk)