Regulierungsbehörde senkt Zusammenschaltungsgebühren
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat für die Wettbewerber der Deutschen Telekom neue Entgelte für die Netzzusammenschaltung festgelegt.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat für die Wettbewerber der Deutschen Telekom neue Entgelte für die Netzzusammenschaltung festgelegt. Danach werden die Gebühren für Telefonate, die die Unternehmen durch das Netz der Telekom leiten müssen, ab dem 1. Juni 2001 nicht mehr entfernungsabhängig berechnet, sondern nach der Anzahl der Zusammenschaltungspunkte. Die Regulierungsbehörde bestätigte damit Meldungen vom Wochenende.
So liegen die Durchleitungstarife im Ortsnetzbereich bei 1,9 Pfennig pro Minute in der Hauptzeit und 0,83 Pfennig in der Nebenzeit. Um in den Genuss dieser Gebühren zu kommen, müssen die Telefonfirmen an mindestens 475 Punkten mit dem Netz der Telekom-Netz verbunden sein. Für Ferngespräche gilt ein Entgelt für 1,9 Pfennig (Hauptzeit) beziehungsweise 1,24 Pfennig (Nebenzeit) pro Minute. In diesem Bereich sind wie bisher 23 Netzzusammenschaltungspunkte erforderlich. Die neuen Gebühren gelten bis zum 31. Mai 2003. Durch die Abkehr von der entfernungsabhängigen Tarifierung der Entgelte werden Telefonfirmen mit höheren Investitionen in die Infrastruktur belohnt. Eine weitere Senkung der Telefontarife für den Endverbraucher erwarten Marktbeobachter aufgrund dieser Änderung jedoch nicht. (dpa)/ (ll)