Generalanwalt am EuGH hält Fluggastdatenabkommen mit Kanada für grundrechtwidrig

Generalanwalt Paolo Mengozzi meint in seinem Schlussantrag zu dem Abkommen zwischen der EU und Kanada, seine Bestimmungen verstießen gegen die Grundrechtecharta.

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Generalanwalt am EuGH hält Fluggastdatenabkommen mit Kanada für grundrechtwidrig

(Bild: dpa, Christian Charisius/Archiv)

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will demnächst über die Rechtmäßigkeit des geplanten Fluggastdatenabkommens der EU mit Kanada entscheiden. In seinem heute veröffentlichten Schlussantrag meint der dortige Generalanwalt Paolo Mengozzi, dass dieses in der aktuellen Form rechtswidrig ist. Der Schlussantrag des Generalanwalts gilt als erster Hinweis auf die Positionierung des Gerichtshofes. In der Mehrheit der Fälle folgt dieser dem Gutachter.

Das ab 2010 ausgehandelte und 2014 unterzeichnete Abkommen sieht vor, bis zu 60 Einzeldaten pro Passagier und Flugbuchung fünf Jahre lang zu speichern und an staatliche Stellen in Kanada zu übermitteln. Die kanadischen Behörden dürfen diese Datensätze auswerten und ohne effektive Kontrolle durch EU-Stellen an weitere Staaten übermitteln. Das Europäische Parlament, das noch über das Abkommen abstimmen muss, hatte dem EuGH im November 2014 das bereits vom EU-Rat und Kanada unterzeichnete Abkommen zur Prüfung vorgelegt, da erhebliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestanden.

Mengozzzi hält insbesondere eine fünfjährige Speicherung aller Daten von Fluggästen (Passenger Name Records – PNR) ohne einen begründeten Verdacht für unvereinbar mit den europäischen Grundrechten. Der Generalanwalt folgt damit dem EuGH, der im Frühjahr 2014 die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärte. Damals stellte er fest, dass für eine rechtmäßige Speicherung von personenbezogenen Daten immer ein Bezug der betroffenen Person zu einem örtlich oder zeitlich begrenzten Risiko oder Verdacht nötig ist. Auch hält er die Übermittlung der PNR-Daten an ausländische Behörden ohne Datenschutzgarantien für grundrechtswidrig.

Damit das Abkommen der EU-Grundrechtecharta entspricht muss es laut Mengozzi benennen, welche kanadische Behörde die Daten verarbeiten darf und wie viele Bedienstete über einen Datenzugriff verfügen sollen. Eine Übermittlung der PNR an weitere Stellen müsse von einer unabhängigen Behörde beziehungsweise einem Gericht geprüft werden. Überdies müsse eine unabhängige Behörde überwachen, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen gewahrt wird. Dabei bezieht sich Mengozzi auf das Safe-Harbor-Urteil des EuGH, in dem ein angemessenes Schutzniveau verlangt wird.

Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses und innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, sieht einen "deutlichen" Hinweis, dass auch ähnliche Abkommen mit den USA und Australien sowie die erst kürzlich beschlossene EU-weite Fluggastdatenspeicherung "nicht mit dem EU-Recht vereinbar" sind. Alexander Sander, Hauptgeschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, fordert vom EU-Parlament, dem Fluggastdatenabkommen nicht zuzustimmen, auch müsse es ähnliche Abkommen "unverzüglich stoppen". (anw)