Steueranreize für Investoren von Start-ups beschlossen

Investoren, die Wagniskapital in Start-ups stecken, können aufgelaufene Verluste laut einem neuen Gesetz künftig steuerlich geltend machen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 57 Kommentare lesen
Internet-Startups

(Bild: dpa, Emily Wabitsch)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Mit zusätzlichen Steueranreizen soll das Engagement von Investoren bei jungen Technologiefirmen gestärkt werden. Geldgeber, die mit Risikokapital bei Start-ups einsteigen, sollen aufgelaufene Verluste beim Fiskus geltend machen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss die Bundesregierung am Mittwoch in Berlin.

Aus EU-beihilferechtlichen Gründen soll die geplante Verlust-Verrechnungsmöglichkeit aber nicht nur auf Wagnis- und Risikokapital begrenzt werden, sondern generell gelten, wenn Investoren bei einer angeschlagenen Firma einsteigen, das Unternehmen fortführen und so Arbeitsplätze erhalten.

Nach den bereits Anfang September bekanntgewordenen Plänen könnte die Förderung den Staat jährlich bis zu 600 Millionen Euro kosten. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Auf Eckpunkte für eine "neue Gründerzeit" hatte sich die große Koalition bereits im vergangenen Jahr geeinigt, das Finanzministerium hatte die Umsetzung jedoch blockiert. Es sei “nicht genug Stoff da, um ein gebündeltes Wagniskapitalgesetz zu machen”, brachte Finanzstaatssekretär Jens Spahn (CDU) die Linie des Ministeriums auf den Punkt. Bestimmte Vorhaben aus dem Eckpunkteplan, etwa eine Steuerbefreiung von Streubesitzbeteiligungen, sollen aber weiter verfolgt werden.

Bereits Im März hatte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit Partnern zwei insgesamt 725 Millionen Euro schwere Geldtöpfe aufgemacht, um Gründern finanziell bei der Umsetzung ihrer Ideen unter die Arme zu greifen. (Mit Material der dpa) / (axk)