NSA-Skandal und BND-Überwachung: Internet-Knoten De-CIX klagt gegen die Bundesrepublik

Die Betreiber des Internetknotens De-CIX haben Klage gegen den Spähzwang auf ihren Kabeln eingereicht. Spätestens mit der Vorlage des neuen BND-Gesetzes habe man nicht mehr anders gekonnt, als vor Gericht zu ziehen, heißt es aus Frankfurt.

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NSA-Skandal und BND-Überwachung: De-Cix klagt gegen die Bundesrepublik

(Bild: De-Cix)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Monika Ermert
Inhaltsverzeichnis

Die Betreiber des De-CIX haben beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen die auf dem G-10-Gesetz basierenden Anordnungen zur umfassenden Ausleitung von Datenverkehren erhoben. Das Bundeskanzleramt hatte rechtliche Bedenken des größten Austauschknotens 2009 einfach beiseite gewischt. Inzwischen sieht man sich beim De-CIX aber durch die Aussagen von Verfassungsrechtlern bestärkt und durch den Entwurf für das neue BND-Gesetz praktisch zu der seit längerem angekündigten Klage gezwungen.

Ziel der Klage ist laut Klaus Landefeld, Vorstandsmitglied bei der De-CIX-Betreiberin eco, eine Klärung für den Anbieter und seine Kundschaft aus aller Welt, inwieweit der BND im aktuellen Umfang auf die schwer zu sortierenden und datenmässig gewaltigen sogenannten Mischverkehre an dem zentralen Austauschknoten zugreifen darf. Landefeld erklärte gegenüber heise online, der De-Cix habe sich nicht zuletzt durch Aussagen im NSA-Untersuchungsausschuss in seinen alten Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit bestärkt gesehen.

Führende Verfassungsrechtler hatten in ihren Aussagen klar fest gestellt, dass der BND auch Ausländern gegenüber die Grundrechte zu wahren hat. Überdies hatten die von BND-Mitarbeitern abgelieferten Erklärungen zur Ausfilterung von Daten von Bundesbürgern dafür gesorgt, dass sich bei technischen Experten die Nackenhaare aufstellten, berichtet Landefeld. Schon der Einsatz perfekter IP-Filtern, von denen der BND weit entfernt war, erreiche nur eine Treffergenauigkeit von 99,5 Prozent. Bei durchschnittlich 3 Terabyte von Verkehr pro Sekunde und Milliarden von Verbindungen an dem Datendrehkreuz, spreche man über Tausende Grundrechtsverstöße jeden Tag.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Rückendeckung für die Klage holte sich der De-CIX angesichts dieser Fakten mit einem jüngst veröffentlichten Gutachten des ehemaligen Verfassungspräsidenten Hans-Jürgen Papier: Zugriffe des Bundesnachrichtendiensts auf einen Datenaustauschpunkt wie den De-CIX sind "insgesamt rechtswidrig", schreibt Papier darin.

Auch die beim Bundesverfassungsgericht aktuell bearbeitete Klage der G10-Kommission, die die Anordnungen des BND an den De-CIX eigentlich hätte überprüfen sollen, bestärkte die Kläger weiter, sagt Landefeld. Die G10-Kommission hatte von Tricksereien bei der Erwirkung der Anordnungen gesprochen. Und hätte es noch eines letzten Anstoßes bedurft, dann habe ihn die Bundesregierung jetzt mit der Vorlage des neuen BND-Gesetzes gegeben.

Anders als ursprünglich in Aussicht gestellt, würden mit den Neuentwurf die verfassungsrechtlichen Probleme nicht angegangen, klagt man beim eco. Stattdessen werde der Zugriff des BND auf den Knotenpunkt mit diesem "Lex De-CIX" noch ausgeweitet, eine quantitative Schranke gibt es nun gar nicht mehr.

Die Kontrolle soll stattdessen nur noch nachlaufend durch ein neues Spezialgremium erfolgen. Die Art und Weise, wie Datenverkehr von Bundesbürgern aus dem Datenwust ausgefiltert werden soll, unterliegt außerdem keiner externen Kontrolle. Sollte dieses Gesetz in der vorgeschlagenen Form verabschiedet werden, ist Landefeld sicher, sei es verfassungsrechtlich nicht haltbar.

Besonders bitter, laut Landefeld: "Die versprochene Reform des G10-Gesetz ist offenbar vergessen." Die jetzt eingereichten Klage des De-CIX, die man notfalls auch noch vor das Bundesverfassungsgericht bringen will, sei daher auch ein Teil der Gesamtdebatte über Überwachung und Grundrechtsschutz, die es dringend zu führen gelte. (mho)