Kommentar zum Tinten-Krieg: HP übt Selbstjustiz per Firmware-Update

Justiz und Verbraucherschützer sollten sich endlich darum kümmern, was die IT-Branche ihren Kunden per Update-Funktionen antut. In manchen Fällen wie dem jüngsten von HP sei das sogar illegal, meint Tim Gerber.

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Richterhammer

(Bild: dpa, Friso Gentsch/Symbolbild)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Tim Gerber

Mit wenigen Bytes Änderungen an einer Drucker-Firmware hat der IT-Riese Hewlett-Packard (HP) soeben Millionenwerte seiner Kunden vernichtet: Ein automatisches Update sorgt dafür, dass bestimmte Tintenpatronen anderer Hersteller von den Druckern nicht mehr akzeptiert werden. Der Kunde hat beides bezahlt, Drucker und Patronen, beide sind sein Eigentum. Aber das schert den Konzern nicht im geringsten.

Ein Kommentar von Tim Gerber

Tim Gerber ist gelernter Theaterbeleuchter und Beleuchtungsmeister; Jura-Studium in Leipzig, seit 2001 c't-Redakteur. Dort anfangs für Drucker zuständig, aktuell für Programmierung, Löten und Basteln mit Elektronik sowie für Verbraucherthemen in der Rubrik "Vorsicht, Kunde".

Die Art und Weise, wie HP mit dem Eigentum seiner Kunden umgeht und die aus dem Eigentum folgenden Rechte missachtet, ist arrogant und anmaßend. Die Einlassungen dazu verhöhnen die Betroffenen: Um seine Kunden bestmöglich zu unterstützen, verbessere HP kontinuierlich die Sicherheit seiner Produkte, heißt es in einer Stellungnahme, die der Konzern verbreiten lässt. Seit Ende 2015 habe man bei den Druckermodellen OfficeJet, OfficeJet Pro und OfficeJet Pro X neue Features eingeführt, die die Kommunikation zwischen der Tintenpatrone und dem Drucker sichern und HPs geistiges Eigentum schützen. Diese Drucker könnten mit wiederbefüllten oder wiederaufbereiteten Tintenpatronen mit einem Original HP-Sicherheits-Chip betrieben werden; andere Tintenpatronen funktionierten möglicherweise nicht. In manchen Fällen seien diese „Features“ im Rahmen eines Firmware-Updates installiert worden. Die Frage, mit welchem Recht HP nachträglich bei seinen Kunden diese Features, sprich das Lahmlegen ihrer Drittanbieterpatronen, installiert habe, lässt der Konzern unbeantwortet.

Im Klartext heißt das nichts anders, als dass HP seinen Krieg mit seinen meist fernöstlichen Konkurrenten auf dem Rücken seiner Kunden austrägt und deren Rechte dabei missachtet. Wer gegen Produktfälschungen oder patentverletzende Nachbauten vorgehen will, benötigt richterliche Anordnungen, um diese beschlagnahmen und vernichten zu lassen. HP aber dringt einfach per Netz in die Drucker seiner Kunden ein, ändert die Software und macht damit die Patronen, die seiner Meinung nach illegal sind, unbrauchbar. Das ist eine neue Form der Selbstjustiz per Firmware-Update. Den Schaden haben auch nicht wie üblich der Konkurrent selbst oder gewerbliche Großhändler, sondern die Endkunden. Auch das ist ein Novum.

Es wird Zeit, dass sich die Justiz um solche Machenschaften kümmert. Das vorsätzliche Verändern eines EDV-Systems ist nach § 303b Absatz 1 Nummer 3 StGB als Computersabotage strafbar. Sämtliche solcher Update-Funktionen erfüllen diesen Straftatbestand. Straffrei können sie folglich nur bleiben, wenn sie durch eine Einwilligung des Eigentümers gerechtfertigt sind.

Das ist nicht anders als bei der Spritze, die einem ein Arzt gibt: Sie ist eine Körperverletzung und nur dadurch gedeckt, dass wir auf der Basis gründlicher Informationen einwilligen. Niemand würde gleich beim Betreten der Praxis unterschreiben, dass der Arzt ab sofort und bis in alle Ewigkeit mit einem machen kann was er will und dabei keinerlei Verantwortung und Risiken für etwaige Nebenwirkungen übernimmt. Und kein Richter würde derartiges als Einwilligung für einen ärztlichen Eingriff durchgehen lassen. Die IT-Branche meint jedoch, das genau so machen zu können, frei nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Und es wird Zeit, dass sich die Verbraucherzentralen um diese Machenschaften kümmern. Sie können Unternehmen, die sich derartige Bedingungen von ihren Kunden absegnen lassen, abmahnen und nötigenfalls auf Unterlassung solcher Vertragsklauseln verklagen. Der einzelne Verbraucher kann das kaum. Denn der Schaden mag für den einzelnen Verbraucher gering sein, in der Summe von tausenden Betroffenen allein in Deutschland geht er aber in die Millionen und dafür sollte der Konzern haftbar gemacht werden. (tig)