Musikindustrie-Verbände klagen gegen Streamripper Youtube-mp3

Über die Seite Youtube-mp3 können Nutzer kostenlos die Tonspur von Youtube-Clips als MP3 herunterladen. Die Musikindustrie zerrt die Betreiberfirma deswegen nun vor Gericht.

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Youtube

(Bild: dpa, Britta Pedersen)

Lesezeit: 3 Min.

Mehrere Lobbyverbände der Musikindustrie haben die Firma hinter der Webseite Youtube-mp3.org wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Youtube-mp3 bietet Nutzern die Möglichkeit, sich die Tonspur aus Youtube-Clips in eine DRM-freie MP3-Datei umwandeln zu lassen und diese dann kostenlos herunterzuladen. "Youtube-mp3 macht Millionen auf dem Rücken von Künstlern, Songschreibern und Plattenlabels“, zitiert Ars Technica Cary Sherman, den Chef des US-Branchenverbands RIAA.

Laut der an einem kalifornischen Bundesbezirksgericht in Los Angeles eingereichten Klage sind die auch Streamripper genannten Dienste wie Youtube-mp3 auf dem Vormarsch und stellen die Musikindustrie vor große Probleme. Allein in den USA sei das Aufkommen von 2013 bis 2015 um 50 Prozent gewachsen. Mit 40 Prozent habe Youtube-mp3 dabei den größten Marktanteil am Streamripping. Insgesamt nutzten allein in den USA rund 57 Millionen Personen solche Dienste.

Für jeden einzelnen Fall von Urheberrechtsverletzung verlangen die Kläger einen Schadenersatz von 150.000 US-Dollar, das nach US-Gesetzen maximal Mögliche. Neben der Urheberrechtsverletzung wird Youtube-mp3 auch vorgeworfen, technische Vorkehrungen Youtubes gegen das Streamripping umgangen zu haben – auch daran knüpfen sich Schadenersatz-Forderungen.

Der Zeitpunkt der Klage ist nicht überraschend. Vor rund zwei Wochen stellte der internationale Dachverband der Plattenindustrie IFPI eine Studie zu den Musikhörgewohnheiten der Verbraucher in 13 Kernmärkten vor. Eine der Erkenntnisse daraus: Knapp die Hälfte der 16- bis 24-Jährigen nutzt Streamripper, um sich Musik etwa über YouTube herunterzuladen und in Folge nach Belieben abzuspielen und zu speichern. Insgesamt sah die IFPI ihre These untermauert, dass es eine wachsende Kluft zwischen der "explodierenden" Online-Musiknutzung insbesondere auf Videoplattformen und den Erlösen der Branche gebe. Der Ruf nach dem Gesetzgeber wurde daher laut.

Die werbefinanzierte Seite Youtube-mp3 wird von dem Hannoveraner Philip Matesanz betrieben, der auch persönlich Beklagter ist. Eine Stellungnahme seinerseits zu den Vorwürfen steht zur Stunde noch aus. Es ist jedenfalls nicht die erste Auseinandersetzung, die er mit der Musikindustrie zu führen hat: 2014 erwirkte er eine einstweilige Verfügung gegen den Bundesverband Musikindustrie (BVMI). Dieser hatte zuvor Unternehmen aufgefordert, keine Werbung bei dem Online-Dienst zu schalten, weil dieser illegal sei. Auch mit dem Youtube-Eigner Google lag Matesanz bereits im Clinch.

Im Rechtsstreit mit dem BVMI hatte das Landgericht Berlin erklärt: "Tatsächlich stellt sich die Rechtslage nicht derart eindeutig dar. Vielmehr ist die Frage, ob der Dienst [...] rechtswidrig ist, rechtlich bislang weitgehend ungeklärt." Ein 2012 von Matesanz bei einer Rechtsanwaltskanzlei beauftragtes Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass Youtube-mp3 im Einklang mit dem deutschen Urheberrecht operiere, das eine Privatkopie gestatte.

Das Verfahren heißt UMG Recordings v. PMD Technologie UG d/b/a YouTube-mp3 und ist beim US District Court, Central District of California, anhängig (16-cv-07210). (axk)