Bahnfahrer mit Online- oder Handy-Ticket sollen demnächst einen Ausweis mitführen

Bahn-Kunden müssen ab dem 1. Oktober während des Kaufs eines Online- oder Handy-Tickets nicht mehr angeben, wie sie sich ausweisen wollen. Allerdings müssen sie im Zug einen Ausweis vorzeigen können.

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Bahnfahrer mit Online- oder Handy-Ticket sollen demnächst einen Ausweis mitführen

(Bild: Deutsche Bahn)

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Die Deutsche Bahn ändert zum 1. Oktober ein Detail während des Kaufs eines Online- oder Handy-Tickets. Die Kunden müssen dann nicht mehr auswählen, ob sie sich bei der Fahrscheinkontrolle mit Kreditkarte, Personalausweis oder Bahncard ausweisen wollen, sie müssen nur noch Vor- und Nachnamen sowie die Anrede angeben. Damit wolle sein Unternehmen eine Zugangshürde abbauen, sagt Mathias Hüske, Geschäftsführer Digital Business der DB Vertrieb GmbH. Zahlungs- und Identifikationskarte könnten dann nicht mehr verwechselt werden. Auch werde die Buchung von Tickets für Dritte einfacher.

Allerdings sollten Bahnfahrer künftig einen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen, geht weiter aus der Ankündigung der Bahn hervor. Sie können während der Fahrkartenkontrolle zwar auch ihre Bahncard vorzeigen, allerdings müssen sie einen Lichtbildausweis vorzeigen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Die Kontrolleure akzeptieren auch alle europäischen Personalausweise und internationalen Reisepässe, einen elektronischen Aufenthaltstitel und die Bescheinigung über die Meldung Asylsuchender (BüMA). Ein Schülerausweis, Führerschein oder Truppenausweis reicht nicht. (anw)