Internet-Verwaltung: Vier US-Bundesstaaten wollen IANA-Übergabe durch Klage stoppen

Noch am Donnerstagmorgen jubelten die Befürworter, dass der endgültigen Übergabe der zentralen Rootzone in private Hände nichts mehr im Wege steht. Doch jetzt klagen vier US-Bundesstaaten gegen die Privatisierung der IANA.

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Internet-Verwaltung: Vier US-Bundesstaaten wollen IANA-Übergabe durch Klage stoppen
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Von
  • Monika Ermert

Die Generalstaatsanwälte von Arizona, Oklahoma, Texas und Nevada wollen mit einer Klage die geplante Übergabe der Rootzone und weiterer fürs Internet zentraler Datenbanken doch noch stoppen. Freitagnacht wollte die US-Regierung den von 1998 stammenden Vertrag mit der privaten Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) auslaufen lassen und damit die ICANN zur privaten Wächterin über die Rootzone machen. Mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung bei einem Gericht in Texas bleibt es spannend.

In der Nacht zum Donnerstag hatten die Befürworter der vollständigen Privatisierung der Aufsicht über die Rootzone aufgeatmet. US-Politiker um Ex-Präsidentschaftskandidat Ted Cruz hatten sich nicht damit durchgesetzt, die Übergabe der Internet Assigned Numbers Authority (IANA) an die ICANN per Haushaltsbeschluss zu stoppen. IANA betreibt mehrere für das globale Netz wichtige Datenbanken: die Rootzone für generische und Länderdomains, den zentralen Adresspool für IP-Adressen und das Register für technische Protokollnummern. Von Seiten der US-Regierung sei damit der Weg nun eigentlich frei, sagte eco-Anwalt Thomas Rickert.

Mit der Klage in letzter Minute hatte kaum noch jemand gerechnet. Die vier Bundesstaaten – in allen haben Republikaner regelmäßig die Mehrheit – wollen per einstweiliger Verfügung erreichen, dass die National Telecommunication and Information Administration (NTIA) ihren noch laufenden Vertrag mit IANA verlängert und damit ihre Aufsichtsrolle fortführt.

Ob die wechselweise mit "IANA wird frei" oder "Internet wird unfrei" beschrifteten Ticker nochmal zurückgesetzt werden müssen, darüber hat jetzt ein Richter am Bundesbezirksgericht in Galveston, Texas, zu entscheiden. Das Verfahren heißt State of Arizona v. NTIA und ist unter dem Az. 3:16-cv-00274 am US District Court, Southern District of Texas, anhängig.

(anw)