Allgemeinarztpraxen starten mit Medikationsplan

Ab dem 1. Oktober 2016 haben alle Patienten, die dauerhaft drei Arzneimittel und mehr einnehmen müssen, Anspruch auf einen Medikationsplan. Entsprechende Technik zieht in die Arztpraxen ein.

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Allgemeinarztpraxen starten mit Medikamentationsplan

(Bild: Careio)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

In Allgemeinarztpraxen und Ärztehäusern werden dieser Tage die Module der Praxisverwaltungssoftware aktualisiert und Barcodescanner installiert. Der Grund: Mit dem eHealth-Gesetz vom Dezember 2015 wurde ein beschlossen, dass auch die Patienten etwas von der "telematischen Infrastruktur" haben sollen und dies der Medikationsplan sein soll. Alle Patienten, die drei Arzneimittel einnehmen müssen, haben Anspruch auf den bundesweit einheitlich gestalteten Medikationsplan. (PDF-Datei) Dieser wird zunächst ausgedruckt und eingescannt, ab 2018 wird er auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Für Gesundheitsminister Hermann Gröhe ist dies ein "wichtiger Schritt für mehr Therapiesicherheit".

Der von den Allgemeinärzten in der hausärztlichen Versorgung oder von Fachärzten zu erstellende Medikationsplan listet Wirkstoff, Medikamentenname, Einnahmehinweise und den Grund für die Verordnung des Medikamentes auf. Außerdem werden Medikamente aufgelistet, die nicht dauerhaft zu nehmen sind und medizinische Mittel aufgeführt, die der Patient von sich aus einnimmt. Auf diese Weise soll die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) von allen Behandelnden kontrolliert werden können.

Der Plan wird ausgedruckt und dem Patienten mitgegeben, wobei ein Barcode in der rechten oberen Ecke dafür sorgt, dass andere Ärzte oder Apotheken die Daten in ihre DV-Systeme übernehmen und den Plan erweitern können, wenn weitere Medikamente eingenommen werden müssen. Für die Anlage und Aktualisierung des Medikationsplanes bekommen die
Kassenärzte eine Vergütung, während der Barcode-Scanner nicht bezahlt wird, da er nicht
verpflichtend installiert werden muss.

Der Ausdruck des Medikationsplans entfällt 2018, wenn alle elektronischen Gesundheitskarten der ersten Generation durch die zweite Kartengeneration abgelöst sind, die einen größeren Datenspeicher für diesen Plan (und zusätzlich für die Notfalldaten) besitzt. Als erste gesetzliche Krankenkasse hat die DAKGesundheit vor wenigen Tagen damit begonnen, diese "verbesserte Gesundheitskarte" auszuliefern. (axk)