Microsoft-Prozess: Die nächste Runde naht
Microsoft beantragte beim obersten US-Bundesgericht, die Berufung im Kartellverfahren an das eigentlich zuständige Bezirksgericht zu verweisen.
Nach der dem erstinstanzlichen Urteil, Microsoft in zwei Teile zu zerschlagen, ist es in letzter Zeit ruhig um das Kartellverfahren gegen den Softwarekonzern in den USA geworden. Nun kommt langsam Fahrt in die nächste Runde des Prozesses: Microsoft hat am heutigen Mittwoch in einem Schreiben an das oberste Bundesgericht (Supreme Court) gefordert, dass zuerst das zuständige Washingtoner Berufungsgericht (DC Circuit Court of Appeals) über den Microsoft-Einspruch verhandeln solle.
Die US-Regierung hatte dagegen beantragt, über die Berufung direkt vor dem Supreme Court zu verhandeln; dem hatte der Richter der ersten Instanz, Thomas Penfield Jackson, zugestimmt. Durch Überspringen der nächsthöheren Instanz solle die endgültige Entscheidung in dem Verfahren beschleunigt werden. Die Möglichkeit, direkt vor dem Supreme Court zu verhandeln, ist durch den so genannten Expediting Act gegeben, der die direkte Berufung vor dem Supreme Court bei Kartellverfahren von nationaler Bedeutung zulässt. Dem Supreme Cour steht es aber frei, den Fall anzunehmen oder ihn zunächst an das eigentlich zuständige Berufungsgericht zu verweisen.
Zur Begründung des Antrags, vor dem Appeals Court weiter zu verhandeln, erklärte Microsoft unter anderem, dass der Berufungsfall so komplex sei, dass die Angelegenheit am besten auf dem normalen Rechtsweg behandelt werden könne. Allerdings gibt es auch einen anderen möglichen Grund für Microsoft, die Verhandlung vor dem Appeals Court anzustreben: Dieses Gericht hatte in der Vergangenheit in einer mit dem Kartellstreit verbundenen Rechtsfrage zu Gunsten des Konzerns entschieden.
Wenn das höchste Gericht der Microsoft-Eingabe stattgibt und den Fall nicht annimmt, würde die Berufung automatisch auf dem Tisch des Appeals Court landen. Dieser hatte Mitte Juni bereits in einer überraschend schnellen Reaktion zugestimmt, die Berufung anzunehmen – muss aber das Verfahren trotzdem abgeben, wenn der Supreme Court den Fall an sich zieht. Einige Rechtsexperten in den USA halten es allerdings für wahrscheinlich, dass der Supreme Court selbst über die Berfung verhandeln will: Wenn das Verfahren gegen Microsoft nicht dem entspreche, was der Expediting Act vorsehe, sei die Bestimmung in dieser Verordnung so gut wie sinnlos. Eine Entscheidung des obersten Gerichsts über das weitere Vorgehen ist jedoch wohl frühestens im September zu erwarten. Zunächst hat erst einmal das Justizministerium bis zum 15. August Gelegenheit, auf die Eingabe von Microsoft zu antworten. (jk)