Datenschützer: Fahndungsfotos nicht bei Facebook veröffentlichen

Thüringens Landesdatenschutzbeauftragter Lutz Hasse hat die Polizeibehörden zu einem sorgsamen Umgang mit der Veröffentlichung von Fahndungsfotos im Internet aufgerufen. Solche Bilder sollten nur auf die eigenen Server gestellt werden.

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(Bild: dpa, Arno Burg)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Thüringens oberster Datenschützer hat die Polizeibehörden zu einem sorgsamen Umgang mit der Veröffentlichung von Fahndungsfotos im Internet aufgerufen. Solche Bilder sollten nur auf die eigenen Server gestellt werden, sagte der Landesdatenschutzbeauftragte Lutz Hasse der Deutschen Presse-Agentur. "Bei Facebook habe ich Bauchschmerzen."

Er sehe es auch kritisch, wenn etwa Medien von den Ermittlern dazu aufgerufen würden, Bilder von Personen auf ihre Facebook-Seite zu heben, die einer Straftat verdächtigt werden. "Wenn Bilder auf amerikanischen Servern landen, wissen wir nicht, was damit passiert."

Die Polizei darf nur Fahndungsfotos veröffentlichen, wenn es dafür einen Gerichtsbeschluss gibt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn nach Dieben gesucht wird, die etwa Geld mit gestohlenen EC-Karten abheben. Solange eine Straftat nicht nachgewiesen sei, gelte die Unschuldsvermutung, betonte Hasse.

"Wenn Bilder von Unschuldigen im Umlauf sind, kann das fatal für die Betroffenen sein." Sollte eine Tat aufgeklärt werden oder sich ein Verdächtiger als unschuldig herausstellen, sei es bei amerikanischen Servern, etwa bei Facebook, schwierig, Fahndungsfotos zurückzurufen, erklärte er.

"Aus datenschutzrechtlichen Gründen geht es aber in Ordnung", wenn solche Bilder auf Internetseiten der Polizei gestellt würden, sagte Hasse. Diese Seite könne dann auf Facebook verlinkt werden. (pmz)