Alterskennzeichen: Neue Regeln zum Jugendmedienschutz sind in Kraft

Seit Anfang Oktober gilt die lange umkämpfte Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Anbieter von Webdiensten sollen demnach ihre Offerten mit einer Alterskennzeichnung versehen, um das Filtern zu erleichtern.

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Youtube & Co. erklären Jugendlichen Politik

(Bild: dpa, Tobias Hase/Symbolbild)

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Die schier endlose Geschichte der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) hat einen vorläufigen Abschluss gefunden. Am 1. Oktober ist das überarbeite Paragrafenwerk in Kraft getreten, nachdem die letzte einschlägige Initiative der Länder nach heftigen Protesten von Netzaktivisten 2010 am Widerstand des nordrhein-westfälischen Parlaments gescheitert war. Nun ist der neue JMStV an den 19. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag gekoppelt (RÄStV), in dem es auch um die Kinderkanäle von ARD und ZDF geht.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten das Papier schon voriges Jahr befürwortet, nun hat es auch die Volksvertretungen der Länder passiert. Mit dem Vorhaben sollen unter anderem einheitliche Vorgaben für Jugendschutzprogramme formuliert, Alterskennungen harmonisiert, die Selbstregulierung neu ausgerichtet und das länderübergreifende "Kompetenzzentrum" jugendschutz.net dauerhaft finanziert werden.

Besonders umstritten war in einem ersten Entwurf, dass Anwender von Anbietern von Plattformen wie sozialen Netzwerken oder YouTube eine technische Möglichkeit zur Alterskennzeichnung hätten verlangen können sollen. Entwicklern von Jugendschutzprogrammen wollten die Rundfunkexperten der Länder zudem sehr detaillierte technische Anforderungen vorgeben. Vor allem die Internetwirtschaft hatte sich dagegen quer gestellt, diese Passagen wurden gestrichen.

Nach wie vor verpflichtet der JMStV aber Telemedien-Anbieter zur Sorgfalt, dass Kinder und Jugendliche Inhalte "üblicherweise nicht wahrnehmen", die sie "in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" beeinträchtigen könnten. Genüge tue dieser Auflage, wer es den Sprösslingen "durch technische oder sonstige Mittel" unmöglich mache oder wesentlich erschwere, einschlägige Angebote wahrzunehmen.

Alternativ sei es jenseits einer "Sendezeitbegrenzung" auch im Netz ein gangbarer Weg, entsprechende Inhalte "mit einer Alterskennzeichnung" mit insgesamt vier Freigabestufen zwischen sechs und 18 Jahren zu versehen, die von geeigneter und staatlich zugelassener Filtersoftware wie JusProg ausgelesen werden könne, ist in dem Rechtstext nachzulesen. Weiter heißt es darin: "Nicht entwicklungsbeeinträchtigende Angebote können als 'ohne Altersbeschränkung' gekennzeichnet und ohne Einschränkungen verbreitet werden".

Von der Rundfunkkommission war nach dem Debakel im ersten Anlauf zu hören gewesen, dass man "vorläufig" auf eine allgemeine gesetzliche Pflicht verzichten wolle, Alterskennzeichen einzusetzen und anzuerkennen. Jugendschützer rufen derweil bereits nach dem Einbau von "Pornofiltern" in Browser und Betriebssysteme.

Beobachter wie der Internetaktivist Alvar Freude gehen angesichts der jetzigen Kann- und Soll-Bestimmung aber davon aus, dass diese rechtlich gesehen doch einer Muss-Auflage "mit begründeten Ausnahmen" etwa auch für Blogger oder Einnahmen erzielende Webseiten-Betreiber gleichkommt. Selbst E-Books müssten gelabelt werden, gedruckte Bücher dagegen nicht, meint der Experte. Die Frage sei nur, ob diese Vorgabe künftig durchgesetzt werde.

Klarer ist, dass die Länder die Pflicht für Kontaktdatenangaben von Jugendschutzbeauftragten größerer Webseiten erweitert haben. Die wesentlichen Informationen müssten demnach nebst Namen und E-Mail leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden.

In der Liste der absolut unzulässigen Inhalte haben die JMStV-Verfasser zudem die Nazi-Klausel verschärft. Sie bezieht sich jetzt auch auf Angebote, die "den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stören, dass die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt wird". Verboten bleibt es unter anderem auch, kinder- und jugendpornografischen Inhalte sowie virtuelle Darstellungen davon zu verbreiten.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) begrüßte den neuen JMStV als "wichtigen Schritt hin zu mehr Konvergenz und internationaler Anschlussfähigkeit". Die Prüfinstitution könne so etwa künftig neben der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Filterprogramme offiziell anerkennen. Auch der Erfolg des globalen IARC-Systems (International Age Rating Coalition) zur Altersbewertung von Apps werde gewürdigt. Nun sei der Bund an der Reihe, seinerseits das Jugendschutzgesetz zumindest auf Linie zu bringen. (mho)