Bundeswehr-Drohne fliegt mit deutscher "Kryptierung"

Bei der Kommunikation zwischen den neuen Heron-TP-Drohnen und den Bundeswehrpiloten soll eine Verschlüsselungstechnik eingesetzt werden, die dem nationalen Schutzbedarf entspricht.

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Heron TP MALE Klasse Drohne Kampfdrohne

Eine Heron TP der MALE-Klasse (Medium Altitude - Long Endurance), die von Israel Aerospace Industries (IAI) entwickelt wird

(Bild: Peter-Michael Ziegler/heise online)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Detlef Borchers
Inhaltsverzeichnis

Bei dem von der Bundesregierung geplanten Drohnen-Projekt – der Anschaffung von waffenfähigen Heron-TP des israelischen Rüstungskonzerns IAI über den Subunternehmer Airbus DS Airborne Solutions – soll deutsche Kryptographie die Kommunikation zur Drohne absichern. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Thema "Verwendung von bewaffneten Drohnen der MALE-Klasse ab Frühjahr 2019" (PDF-Datei) hervor.

Weil beim Flug der Heron TP auf "kommerzielle Satellitenkapazität zurückgegriffen" werden soll, muss die "Kryptierung" durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen sein und dem "nationalen Schutzbedarf" entsprechen.

Die anzuschaffenden MALE-Drohnen (Medium Altitude, Long Endurance) der Bundeswehr sind auf dem israelischen Luftwaffenstützpunkt Tel Nof stationiert, fliegen unter der Luftraumkontrolle und -Freigabe der israelischen Luftwaffe und sind mit Sensoren der israelischen Firmen ELTA (einer IAI-Tochter) oder Elbit bestückt. Informationen über die Bewaffnung mit israelischen Raketen oder nur die Aufhängungspunkte dieser Waffen sind geheim, da hier das "souveräne Hoheitsrecht der israelischen Regierung" berücksichtigt werden müsse.

Nur die Kommunikation der künftigen, von Airbus auszubildenden Bundeswehrpiloten mit den Heron TP beruht auf deutscher Verschlüsselungstechnik und unterliegt der Prüfung durch das BSI. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, in der es heißt: "Das System HERON TP besitzt eine kommerzielle Kryptierung. Grundsätzlich ist eine durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassene Kryptierung zu verwenden, um den nationalen Schutzbedarf sicherzustellen. Dies erfordert u.a. die Offenlegung der Kryptoalgorithmen durch den Anbieter. Dies ist erfahrungsgemäß bei ausländischen Produkten schwierig. Darüber hinaus ist bei ausländischen Produkten die Wahrung nationaler Souveränität über die Kryptierung nicht sichergestellt."

Eine weitere deutsche Komponente ist der Video Distribution Server (VIDIS) von M4com, der bei den (älteren) Heron-Drohnen in Afghanistan die "National Shared Database" zur Verfügung stellt.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht weiter hervor, dass ein konkretes Preisangebot von Airbus noch im Oktober erwartet wird. Was die Klage des im Auswahlverfahren unterlegenen Konkurrenten General Atomics anbelangt, so startet die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf als letzte Instanz in Beschaffungsfragen am 15. Februar 2017.

In seiner Stellungnahme zur Antwort beklagt sich der Abgeordnete Andrej Hunko über die "fortgesetzte Heimlichtuerei der Bundesregierung bei der geplanten Bewaffung." Die Linke lehnt die Anschaffung von Kampfdrohnen grundsätzlich ab, weil sie in ihnen eine Entgrenzung von Kriegen sieht. (kbe)