Löschen statt Sperren: Mehr Probleme mit Kinderpornografie wegen Tor
Das BKA konnte 2015 mehrere Hinweise auf kinderpornografische Inhalte nicht weiterleiten, da ihr Standort über das Tor-Netzwerk verschleiert war. Die Löschquote im Ausland war schlechter als 2014, die Gründe dafür sind unbekannt.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundesjustizministerium verfassten Jahresbericht 2015 über das Löschen von Kinderpornografie im Internet angenommen. Insgesamt erfasste das Bundeskriminalamt (BKA) im vorigen Jahr 3064 Hinweise auf Inhalte zu sexuellem Kindesmissbrauch im Web, die fast alle von Beschwerdestellen wie den Hotlines des Providerverbands eco oder der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) kamen. 2014 waren es noch 2919 einschlägige Fundstellen.
Mehr Fundstellen im Ausland
Der Anstieg geht vor allem auf Meldungen von im Ausland gehosteten Angeboten zurück, deren Anteil nun bei 59 Prozent liegt. Allein die Zahl der an Kooperationspartner im Ausland weitergeleiteten Löschanträge habe sich von 1601 im Jahr 2014 auf 1791 im aktuellen Untersuchungszeitraum erhöht. "Abschließend bewerten" kann die Regierung diese Entwicklung nach eigener Aussage nicht. Als mögliche Erklärung nennt sie, dass die anonymen Meldemöglichkeiten für solche Inhalte durch die Öffentlichkeit zunehmend genutzt würden und sich deren Präsenz insoweit bewährt habe.
Zugleich ist die Erfolgsquote der Löschbegehren im Ausland gesunken. 55 Prozent aller weitergeleiteten Inhalte waren dort 2015 nach einer Woche aus dem Netz, nach vier Wochen lag der Anteil bei 81 Prozent. 2014 waren dagegen nach einer Woche bereits 68 Prozent gelöscht, nach einem Monat 91 Prozent. Gründe kennt das Justizministerium nicht, "da in der Regel keine Rückmeldungen aus dem Ausland erfolgen". Die BKA-Hinweise würden zwar entgegen genommen, "die Durchführung von Maßnahmen obliegt aber der Entscheidung des jeweiligen Staates unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtslage".
Kinderpornos im TOR-Netzwerk
Die Liste der Staaten, in die das BKA über das Inhope-Netzwerk Webadressen überstellt hat, führen erneut die USA an, diesmal mit 32 statt 43,1 Prozent im Vorjahr. An zweiter und dritter Stelle folgen die Niederlande und Russland mit 7,8 beziehungsweise 7,6 Prozent. Auch hier weisen die Zahlen nach unten. Die Angaben zu diesen "Hosting-Ländern" sind dem Report nach auch unter dem Aspekt der dort vorhandenen technischen Infrastruktur zu betrachten. Sie seien nicht zwingend ein Indikator dafür, dass die genannten Staaten möglicherweise Material zu sexuellem Kindesmissbrauch nicht ausreichend bekämpften.
Insgesamt konnte die Wiesbadener Polizeibehörde voriges Jahr 46 einschlägige Inhalte nicht an geeignete Adressaten schicken. In 22 Fällen handelte es sich laut dem Bericht "um eine URL, deren Standort über das Tor-Netzwerk verborgen war". 2014 waren die Ermittler erst in einem Fall an dem Anonymisierungsdienst gescheitert. Ebenfalls 22 Fundstellen konnten im aktuellen Berichtszeitraum nicht an ausländische Partner weitergeleitet werden, da in den einschlägigen Staaten etwa die Todesstrafe für Sexualdelikte verhängt wird.
Schnelle Reaktion in Deutschland
Im Inland gehostete Kinderpornografie lässt sich in der Regel mit dem 2010 beschlossenen Verfahren rascher und umfassender aus dem Netz bekommen. Von den 1227 auf das Gebiet der Bundesrepublik entfallenen Funden konnten 70 Prozent spätestens nach zwei Tagen nicht mehr abgerufen werden. Nach einer Woche lag die Löschquote bei 96 Prozent. Die restlichen vier Prozent seien teils "aus ermittlungstaktischen Gründen" sowie aufgrund technischer oder organisatorischer Probleme einzelner Provider zunächst länger online geblieben. In letzteren Fällen suche man zunächst das Gespräch im Rahmen der Selbstregulierungsstellen, es würden aber auch "sowohl gefahrenabwehrrechtliche als auch strafprozessuale Maßnahmen geprüft". (vbr)