USA: Chef von Kleinanzeigen-Seite wegen Zuhälterei verhaftet

Backpage.com ist bekannt für mit Codeworten gespickte Inserate von Sexarbeitern. Weil Backpage.com die Inserate akzeptiert und geschaltet hat, wurden nun der Chef der Webseite und die beiden Hauptaktionäre in Kalifornien angeklagt.

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Screenshot der Backpage-Homepage

Backpage.com gilt in den USA als größte Kleinanzeigenseite nach Craigslist.

(Bild: Screenshot)

Lesezeit: 3 Min.

Carl Ferrer, Chef der Kleinanzeigen-Webseite Backpage.com, ist am Donnerstag in Texas verhaftet worden. Die Staatsanwaltschaft Kaliforniens hat Ferrer wegen Zuhälterei, Zuhälterei bezüglich Minderjähriger sowie Verschwörung zur Zuhälterei angeklagt. Das sind nach kalifornischem Strafrecht Verbrechen. Hintergrund der Anklage ist, dass Backpage.com Inserate von Sexarbeitern veröffentlicht. Sexarbeit und deren Vermittlung sind in fast den gesamten USA illegal.

In Dallas liegt die Firmenzentrale von Backpage.com.

(Bild: V8roadster/Alvinrune CC-BY-SA 3.0)

Zwar gibt es auf Backpage.com viele Kategorien für Kleinanzeigen. Bekannt ist die Seite aber für ihre Anzeigen für "Escorts" und "Bodyrubs" (nicht-medizinische Massagen). Während Inserate in aller Regel kostenlos geschaltet werden können, sind Escort-Inserate gebührenpflichtig. Daher überrascht es nicht, dass Backpage fast seinen gesamtem Umsatz mit einschlägigen Inseraten gemacht haben soll.

Laut den Angaben der kalifornischen Behörde wurde seit drei Jahren gegen die Webseite ermittelt. Zur Ermittlungstaktik gehörten auch Lockvogel-Inserate mit anschließenden Treffen mit Freiern. Viele der online werbenden Sexarbeiter sollen Opfer von Menschenhandel, einige minderjährig gewesen sein. Dass Ferrer selbst Sexarbeiter angeworben oder sie gar zu etwas gezwungen hätte, behauptet die Anklage nicht. Sie konzentriert sich auf die Schaltung der Anzeigen und die Entgegennahme der Gebühren.

Ebenfalls angeklagt sind nun die beiden Backpage-Mehrheitsaktionäre Michael Lacey und James Larkin. Sie konnten noch nicht verhaftet werden. Ihnen wird Verschwörung zur Zuhälterei angelastet. Für alle Angeklagten gilt, dass ihre Schuld nicht bewiesen ist. Bis zu einer etwaigen Verurteilung gelten sie als unschuldig. Für die Ferrer zur Last gelegten Verbrechen sind nach kalifornischem Recht Bewährungsstrafen ausgeschlossen.

Angekreidet wird dem Manager auch, dass er zwei weitere Webseiten eingerichtet haben soll. Auf beiden sind ausschließlich einschlägige Inserate zu sehen. Direkte Schaltungen sind dort aber offenbar nicht möglich. Zumindest eine der beiden Seiten soll aus den in der Erotik-Sparte von Backpage.com geschalteten Anzeigen kreiert worden sein. Das Verfahren heißt California v. Carl Ferrer und ist am kalifornischen Superior Court im Sacramento County anhängig.

Diesen Regeln muss jeder Escort-Inserent auf US-Seiten Backpage.coms zustimmen.

(Bild: Screenshot)

Das Unternehmen hatte sich unter anderem den Groll des US-Senats zugezogen. Ein Senatsunterausschuss hatte von Backpage Unterlagen angefordert und wollte insbesondere wissen, wie Backpage.com gegen Menschenhandel mit Minderjährigen vorgeht.

Backpage.com übergab nach eigenen Angaben zwar 16.000 Seiten Dokumente, wollte aber bestimmte Interna nicht offenlegen. Das US-Höchstgericht, der Supreme Court, verpflichtete die Firma aber im September zur Herausgabe auch dieser Unterlagen. (Carl Ferrer v. Senate Permanent Subcommittee on Investigations, No. 16A236). (ds)