SPD-Netzpolitikerin zur Störerhaftung: "Macht eure WLANs auf!"

SPD-Digitalexpertin Saskia Esken glaubt, dass Abmahnungen gegen Betreiber offener Hotspots nach der Gesetzesnovelle vom Juni kein Thema mehr seien. Oppositionspolitiker warnen vor dem Unterlassungsanspruch, der nach wie vor besteht.

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WLAN-Rechtssituation

Die Rechtssituation für WLAN-Betreiber im Blick: Thomas Jarzombek (CDU), Malte Spitz (Grüne), Moderator Markus Beckedahl, Halina Wawzyniak (Linke) und Saskia Esken (SPD)

(Bild: Stefan Krempl)

Lesezeit: 4 Min.

Zufrieden mit der Rechtssituation in puncto WLAN-Störerhaftung zeigt sich Saskia Esken, Vizesprecherin für Digitalpolitik in der SPD-Bundestagsfraktion. Sie habe nach dem Beschluss der Reform des Telemediengesetzes (TMG) im Juni dieses Jahres "guten Gewissens" an Bürgermeister und Landräte schreiben können: "Macht eure WLANs auf", unterstrich die Abgeordnete am gestrigen Freitag auf der Hauskonferenz von Netzpolitik.org in Berlin. Abmahnkanzleien könnten zwar nach wie vor versuchen, ihr Geschäftsmodell zu verteidigen. Dagegen müsse man aber bewusst einen Gegenpol etablieren.

Die Gesetzesnovelle dehnt das Haftungsprivileg, das Zugangsprovider genießen, gezielt auf Anbieter "eines Internetzugangs über ein drahtloses lokales Netzwerk" aus. Das bedeutet, Betreiber offener WLANs müssen nicht für Rechtsverletzungen geradestehen, die Benutzer über ihren Zugang begehen. Wenn etwa ein Inhaber von Urheberrechten feststellt, dass über das betreffende WLAN seine geschützten Werke unerlaubt in Tauschbörsen hochgeladen wurden, so kann er vom WLAN-Betreiber keinen Schadenersatz dafür verlangen.

Das neue TMG schützt allerdings niemanden davor, Abmahnungen von Anwaltskanzleien zu erhalten. Falls sie ein solches Schreiben mit Kostennote erhalte, werde sie die Abmahnung "zurückweisen", meinte Esken. Sie könne hier aber keine Rechtsberatung abgeben.

Der CDU-Digitalpolitiker Thomas Jarzombek erläuterte die Haftungsproblematik differenzierter: WLAN-Anbieter treffe zwar keine Schadenersatzpflicht, und auch die zunächst geplante Pflicht zum Vorschalten einer Informationsseite für WLAN-Nutzer sei vom Tisch. "Der Unterlassungsanspruch bleibt aber", räumte er ein. Die Koalition sehe darin jedoch keine "Abmahnungsquelle", da hier keine hohen Streitwerte mehr zugrunde gelegt werden könnten, die Abmahnaktionen für Kanzleien interessant machen. Rechtsunsicherheiten blieben trotzdem: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe die Situation in seinem Urteil für kommerzielle Hotspot-Betreiber "ganz anders beschrieben", ärgerte sich der Christdemokrat. "Das ist nicht hilfreich."

"Der Unterlassungsanspruch ist das Problem", monierte die Netzexpertin der Linksfraktion, Halina Wawzyniak. Damit bleibe ein Funknetzanbieter zumindest dafür verantwortlich, dass künftig etwa eine Urheberrechtsverletzung nicht wieder vorkomme. Die Forderung nach Abgabe entsprechender Unterlassungserklärungen werde durchaus weiterhin Gegenstand von Abmahnungen sein – "mit Strafandrohung und ordentlicher Anwaltsrechnung".

Es könnten auch künftig Kosten geltend gemacht werden, bestätigte der Grüne Malte Spitz. "Darüber sollte man sich gar keine Sorgen mehr machen müssen, nachdem wir seit sechs Jahren darüber diskutieren."

Einig war sich das parteiübergreifende Quartett darin, dass die neue Initiative für Websperren auf EU-Ebene im Anti-Terror-Kampf abgebügelt werden müsse. Jarzombek sagte, er setze sich "Nullkommanull" für Blockaden von Webseiten ein. Sollten derlei Mittel gerichtlich angeordnet werden, dann zumindest "mit öffentlich einsehbarer Liste".

Wawzyniak ging einen Schritt weiter: Der Gesetzgeber könne durchaus für die Justiz die Weichen stellen. Sie sei es leid, diese Debatte überhaupt noch führen zu müssen, da alle Argumente gegen Sperren seit langem vorgetragen worden seien. Die Linkspolitikerin regte zugleich an, im Bundestag eine übergreifende Stellungnahme gegen einen weiteren netzpolitischen Zombie in Form des geplanten EU-Leistungsschutzrechts auf den Weg zu bringen. Der Vorschlag der EU-Kommission sei "so absurd", meinte Wawzyniak, "dass wir das angehen sollten".

Auch er sei gegen Regelungen, die einer Steuer auf Verlinkungen gleichkämen, ließ Jarzombek durchblicken. Der digitalpolitische Treiber der CDU/CSU-Fraktion, das CNetz, habe sich jüngst ebenfalls gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet auf EU-Ebene ausgesprochen. Den Gedanken einer fraktionsübergreifenden Erklärung, die auch die Bundesregierung binden würde, sah er aber skeptisch und sprach von Oppositionsgeplänkel.

Generell sei er nicht gegen das Thema Leistungsschutzrecht, führte der Christdemokrat aus. Ein damit einhergehender Anspruch gegenüber Content-Kopierern könne in Ausnahmefällen in Ordnung gehen. "Wir wollen aber eine 'Snippet-Garantie' haben", forderte Jarzombek. Textauszüge bis zu 250 Zeichen "sollten für Suchmaschinen und Aggregatoren frei sein", bestehende Dienste in diesem Bereich müssten weiter betrieben werden können. (psz)