Bildrechte: Wikipedianer unterliegt vor Gericht gegen Museum

Auch Abbildungen gemeinfreier Gemälde unterliegen dem Urheberrecht. Das Landgericht Stuttgart hat nun einen Wikipedia-Nutzer verurteilt, der Fotos von Gemälden eingescannt und in die Online-Enzyklopädie hochgeladen hatte.

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Bildrechte: Wikipedianer unterliegt vor Gericht gegen Museum

(Bild: Wikipedia)

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Von
  • Torsten Kleinz
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In einem seit einem Jahr andauernden Rechtsstreit mit Wikipedia haben die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen einen Erfolg erzielt: Das Landgericht Stuttgart entschied in einem nun bekannt gewordenen Urteil, dass das Museum alleine bestimmen kann, wer Fotos von Ausstellungsgegenständen veröffentlichten darf. Das Gericht bestätigte eine Meldung der Berliner Kanzlei Müller Müller Rößner gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

In dem Streit geht es unter anderem um 17 Gemälde aus der Sammlung des Museums, die zwischen 1660 und 1900 entstanden waren und deshalb nach dem Urheberrecht als gemeinfrei gelten. Der Wikipedia-Autor hatte die Bilder in einem Sammelband entdeckt, eingescannt und auf Wikimedia Commons als gemeinfreie Werke veröffentlicht. Dagegen war das Museum vorgegangen, weil es mit den Bedingungen der Wikipedia-Lizenz nicht einverstanden war. So erlaubt die Online-Enzyklopädie ausdrücklich die kommerzielle Verwendung der Bilder. Nach Veröffentlichung war insbesondere ein Porträt des Komponisten Richard Wagner von 1862 als Motiv auf Merchandise-Artikeln aufgetaucht.

Das Landgericht Stuttgart entschied nun – wie schon zuvor das Landgericht Berlin – dass die von einem Museumsfotografen aufwändig erstellten Fotografien der Gemälde nach dem Urheberrecht einen eigenständigen Schutz als Lichtbilder genießen. Auch Fotos, die der Wikipedia-Autor in den Räumen des Museums selbst erstellt hatte, seien unzulässig. Nach dem Urteil darf allein das Museum darüber entscheiden, wer Fotos von Ausstellungsgegenständen ins Netz stellen darf – sofern das Museum auch das Eigentumsrecht an den Gegenständen besitzt.

"Wir möchten betonen, dass wir große Sympathie für das Projekt Wikipedia haben", kommentierte Alfried Wieczorek, Generaldirektor der Reiss-Engelhorn-Museen, das Urteil. Dennoch könne man nicht hinnehmen, dass ein einzelner Wikipedia-Autor eigenmächtig entscheide, welche Kulturgüter weltweit zur gewerblichen Nutzung verfügbar gemacht werden.

Der Streit ist damit aber noch nicht beendet. So geht die Wikimedia Foundation gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vor, das die Veröffentlichung der eingescannten Bilder ebenfalls als unzulässig bewertet hatte. Die Stiftung ist der Auffassung, dass das Museum über den Umweg des Lichtbildschutzes den Urheberschutz gemeinfreier Werke unzulässig verlängere.

Dieser Auffassung hatte sich im vergangenen Jahr auch das Amtsgericht Nürnberg angeschlossen. Die in Frage stehenden Bilder bleiben in der Wikipedia vorerst online – allerdings mit einem Warnhinweis. (kbe)