Anklage wegen gefälschter Markenartikel im Internet

Weil sie über das Internet gefälschte Markenartikel verkauft haben sollen, stehen in den USA ein Mann und eine Frau vor Gericht.

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Von
  • Maria Benning

Weil sie über das Internet gefälschte Markenartikel verkauft haben sollen, stehen in Columbia im US-Bundesstaat South Carolina ein Mann und eine Frau vor Gericht. Sie sollen über die E-Commerce-Site Fakegifts.com Imitate von Luxusartikeln wie Rolex-Uhren oder Montblanc-Füller vertrieben haben.

Obwohl der Vertrieb gefälschter Markenprodukte über das Internet schon eine lange Tradition hat, gehen Rechtsexperten davon aus, dass dies der erste vor Gericht verhandelte Fall ist. Auf den Vertrieb von gefälschten Markenartikeln steht in South Carolina bis zu fünf Jahren Gefängnis. Sollte sich herausstellen, dass die beiden Angeklagten zudem ein kriminelles Netzwerk organisert haben, könnte das Strafmaß sogar noch höher liegen, hieß es in einem Bericht des Wall Street Journal.

Auf der Internetplattform Fakegifts werden Uhren, Handtaschen und Modeartikel verkauft – explizit allerdings als Nachbauten ausgewiesen. Das Unternehmen wirbt mit dem Spruch: "Wir bieten Ihnen bei über 1.500 Replica den garantiert niedrigsten Preis". Auch die Fälschungen können aber zum Teil durchaus mehrere hundert US-Dollar kosten.

Umstritten ist, inwieweit auch die E-Commerce-Plattform für den Handel verantwortlich gemacht werden kann. In Kalifornien entschied kürzlich eine Richterin, dass die Internet-Auktion eBay nicht haftbar ist, wenn bei den Versteigerungen gefälschte Sport-Memorabilia in Umlauf kommen. eBay war von mehreren Kunden verklagt worden, die Baseballkappen, Sammelkarten und Trikots mit gefälschten Unterschriften von Sportstars ersteigert hatten. Rechtsanwalt James Kraus, der die getäuschten Käufer vertritt, will gegen das Urteil beim nächst höheren Gericht Berufung einlegen. Nach seiner Ansicht ist eBay verpflichtet, die Echtheit von Erinnerungsstücken von Experten bezeugen zu lassen. Das Urteil der Richterin verglich er mit einem Freibrief für Betrüger. (mbb)