Facebook wehrt sich gegen Datentransfer-Verbot aus Hamburg

Facebook will nicht hinnehmen, dass Hamburgs Datenschützer Caspar den Datenaustausch mit Whatsapp untersagt hat. Deshalb zieht das soziale Netzwerk vor Gericht.

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Facebook und WhatsApp

(Bild: dpa, Patrick Pleul/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Facebook hat juristische Schritte gegen die Verwaltungsanordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar eingeleitet, die den Austausch von Nutzerdaten zwischen Whatsapp und Facebook untersagt. Das soziale Netzwerk habe beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit der Verwaltungsanordnung gestellt, erklärte Caspar gegenüber heise online. Facebook habe den Datenschutzbeauftragten informiert, dass die Daten von Whatsapp-Nutzern mit deutschen Mobilfunknummern (Ländervorwahlbereich 0049) derzeit nicht übertragen würden.

Caspar hatte den am 25. August angekündigten Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook Ende September über eine Anordnung beim Verwaltungsgericht für die deutschen WhatsApp-Nutzer untersagen lassen. Weltweit sind rund eine Milliarde WhatsApp-Nutzer von dem Transfer ihrer Rufnummern betroffen. Es gibt kein eigenes Opt-In-, sondern nur ein Opt-Out-Verfahren. Ein Opt-Out verhindert allerdings nicht den Datentransfer, sondern schränkt nur die weitere Datenverwendung etwas ein.

Facebooks Eilantrag ist ungewöhnliche 81 Seiten lang. Das Unternehmen argumentiert unter anderem, dass sich deutsches Recht trotz eines einschlägigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs nicht auf den angekündigten Datentransfer anwenden lasse. Es gehe darum, die Vorteile der Übernahme von WhatsApp zu Gunsten anderer Dienste der Facebook-Familie und ihrer Nutzer umzusetzen. "Ein solcher Massenaustausch ist aus Datenschutzgründen nicht hinzunehmen. Ich gehe davon aus, dass die Frage des Schutzes der Privatsphäre von Millionen von Nutzern durch die Gerichte entschieden wird“, sagte Caspar. Facebook betont jedoch, dass eine gültige Einwilligung der Nutzer eingeholt worden sei und der geplante Datentransfer zwischen zwei Konzernbereichen dem Industriestandard entspreche.

Caspar war der erste Datenschutzbeauftragte, der aufsichtsrechtlich tätig wurde. In der Zwischenzeit gehen auch andere europäische Datenschutzaufsichtsbehörden vor: In Spanien, Italien und Großbritannien haben Behörden bereits Prüfungen den Datentransfers eingeleitet. In Indien urteilte einem Bericht von Mashable zufolge der High Court in Delhi, dass WhatsApp die Daten der Nutzer löschen müsse, die ein Opt-Out gewählt hatten. Auch müsse WhatsApp all die Daten löschen, die vor dem 25. August erhoben worden waren. In den USA forderten 14 Verbraucher- und Datenschutzorganisationen Ende September in einem gemeinsamen Brief die US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission auf, gegen die „unfaire und irreführende“ Geschäftspraxis von Facebook aktiv zu werden. (axk)