Internet droht "Sendezeitbegrenzung"

Die Bundesregierung diskutiert, den Jugendschutz so zu verschärfen, dass jugendgefährdende Inhalte im Internet nur noch zu bestimmten Zeiten abrufbar sind.

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Von
  • Nico Jurran

Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll ein Diskussionspapier vorliegen, in dem durch Änderung des Jugendschutzgesetzes der Schutz von Jugendlichen und Kindern vor ungeeigneten Inhalten auch auf das Internet ausgeweitet wird. Dies geht aus einem Bericht von MCV, einem Magazin für den Computer- und Videospielehandel, hervor. Die Folge einer solche Gesetzesänderung: Ähnlich wie beim Fernsehen dürften im Internet für Kinder und Jugendliche nicht geeignete Inhalte nur noch zu bestimmten Zeiten (beispielsweise von 24 bis 6 Uhr) verbreitet werden. Und selbst für an sich unbedenkliche Inhalte soll nach dem Willen der Initiatoren des Diskussionspapiers gelten, dass sie zu einer als "Jugendschutzprogramm" bezeichneten Filtersoftware kompatibel sein müssen. Diese Bestimmungen, träten sie denn in Kraft, könnten im Extremfall zum Ende des Web in seiner heutigen Form führen – zumindest innerhalb Deutschlands.

Auch für die Hersteller und Händler von Computerspielen soll sich die Lage dramatisch ändern: So sei ein Gesetz in Vorbereitung, das es unter Strafe stellt, Kindern Spiele "zugänglich" zu machen, die für ihr Alter nicht vorgesehen sind. Kritiker befürchten nun, dass selbst das Betrachten eines von einem Dritten genutzten Videospiels als "Zugänglichmachung" gewertet werden könne. Dies hätte wiederum zur Folge, dass auf einer frei zugänglichen Verkaufsfläche nur Titel ohne Altersbeschränkung vorgeführt werden könnten. Auch Publikumsmessen wären von diesen Einschränkungen wohl betroffen. Da in dem Papier generell von "Bildschirmgeräten" die Rede sein soll, müssten zudem selbst Spielprogramme auf dem Handy künftig auf ihre jugendschutzrechtlichen Inhalte geprüft und für Altersklassen freigegeben werden.

Gegenüber heise online erklärte eine Sprecherin des Bundesfamilienminsteriums, dass tatsächlich an einer Novellierung der Jugendschutzgesetze noch in der laufenden Legislaturperiode gearbeitet wird. So sollen das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) in einem Gesetz zusammengefasst und an die technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre angepasst werden. Neben dem Bundesministerium seien an der Novellierung auch die Bundesländer und mehrere Verbände beteiligt. Einen konkreten Gesetzesvorschlag gebe es aber noch nicht, da derzeit noch alle Gefährdungstatbestände einzeln überprüft würden. Allerdings wolle man auch nicht ausschließen, dass man sich auf Normen einigen könnte, die die von MCV genannten Einschränkungen enthalten – genauere Angaben könnten zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht gemacht werden, erklärte die Ministeriums-Sprecherin. (nij)