Schweden: Kameradrohnen sind Überwachungskameras gleichzusetzen

Der oberste Gerichtshof in Schweden stuft Kameradrohnen als Überwachungskameras ein. Dadurch müssen Betreiber eine Genehmigung einholen, um die Drohnen im öffentlichen Raum nutzen zu dürfen. Die Entscheidung wird als wenig schlüssig kritisiert.

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Kameradrohne

(Bild: dpa, Felix Frieler)

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Kameradrohnen werden in Schweden nach einer Gerichtsentscheidung als Überwachungskameras eingestuft. Der Einsatz durch Makler, Gärtner oder etwa Journalisten im öffentlichen Raum sei mit dieser Entscheidung verboten worden, schreibt die schwedische Zeitung Aftonbladet.

Die Entscheidung wurde vom obersten Gerichtshof getroffen. Kameradrohnen müssen dadurch den strengen Datenschutzregeln von Überwachungskameras genügen. Bei beantragten Genehmigungen müsse nun immer der Zweck des Einsatzes und der Datenschutz der Öffentlichkeit gegeneinander abgewogen werden.

Die Entscheidung des Gerichts verbietet nicht, Kameras fest an Fahrradlenkern, Motorrädern oder hinter der Windschutzscheibe von Autos anzubringen und zu nutzen, um etwa Unfälle zu dokumentieren. Diese Nutzung geschehe (zweckgebunden) nah am Betreiber, während die Kameradrohnen auch in weiter Entfernung vom Piloten Aufnahmen machten.

Der Branchenverband UAS Schweden kommentierte, dass das Urteil eine ganze Industrie töte. Die Verlegerin des Aftonbladet, Sofia Olsson Olsen, erklärte, dass es sich bei der Entscheidung um eine Überreaktion handle. Es habe bereits ausreichend Regeln für die Nutzung von Drohnen gegeben und in Schweden sei es eigentlich nicht verboten, Fotos in der Öffentlichkeit zu machen.

Im Aftonbladet wird angezweifelt, wie die Behörden das Verbot durchsetzen und Verstöße ahnden wollen. Andere Einsätze hätten vermutlich immer Vorrang vor der Kameradrohnenjagd. Private Nutzer von Kameradrohnen könnten sich der Verfolgung auch leicht entziehen. Die Zeitung nutzt Drohnen etwa um die Wetterlage zeigen zu können oder Bilder von Tatorten und Ereignissen zu machen. (kbe)