„Anhaltender Rechtsbruch bei Typzulassungen“
Bei Typzulassungen für Dieselautos ist einem Sachverständigen zufolge „schwerwiegend und anhaltend“ EU-Recht gebrochen worden. Das besagt eine Stellungnahme des Darmstädter Professors Martin Führ für den Abgas-Untersuchungsausschuss im Bundestag
(Bild: Hochschule Darmstadt)
Bei Typzulassungen für Dieselautos ist einem Sachverständigen zufolge EU-Recht gebrochen worden. Es sei zu einer „schwerwiegenden und anhaltenden Missachtung des Rechts“ gekommen, heißt es in einer Stellungnahme des Darmstädter Professors Martin Führ für den Abgas-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Über das Gutachten hatte zunächst das ZDF-Magazin Frontal21 berichtet, es lag der Deutschen Presse-Agentur heute vor.
Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen herunterregeln, seien laut EU-Verordnung nur ausnahmsweise erlaubt, heißt es in dem Papier. Hinweise auf die „flächendeckende Nutzung“ von Abschalteinrichtungen habe es aber spätestens seit 2006 gegeben. Für sogenannte Thermofenster, die die Reinigung der Abgase nur bei bestimmten Außentemperaturen zulassen, könne es „keine Rechtfertigung“ geben.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte die Thermofenster ebenfalls kritisiert, sie aber nicht als rechtswidrig eingestuft und stattdessen eine Verschärfung der EU-weiten Regeln gefordert. Am Mittwoch bezog das Verkehrsministerium auf Anfrage keine Stellung zu dem Gutachten.
„Dobrindt macht durch seine bewusst falsche Rechtsauffassung rechtswidrige Abschalteinrichtungen zu legalen Abschalteinrichtungen“, kritisierte der Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer, der Obmann seiner Fraktion im Untersuchungsausschuss. Der Minister ignoriere systematisch Erkenntnisse von Experten.
Martin Führ ist Umweltrechtsexperte am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt (h_da). Er wurde vom Deutschen Bundestag Ende September zum Sachverständigen bestellt und prüft in dieser Funktion für den Untersuchungsausschuss zum so genannten „Abgasskandal”, ob Abschaltvorrichtungen in Diesel-Motoren nach dem EU-Recht zulässig sind.
(mit Material der dpa) (fpi)