Öffentlicher Sektor: EU-Parlament beschließt Richtlinie für barrierefreies Web

Öffentliche Stellen müssen Webseiten und Apps künftig für blinde, gehörlose und schwerhörige Menschen leichter zugänglich machen. Behinderten und alten Menschen sollen so einfacher am E-Government teilnehmen können.

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Das EU-Parlament hat am Mittwoch für einen Richtlinienentwurf gestimmt, wonach vor allem blinde, gehörlose und schwerhörige Menschen barrierefrei auf Webseiten und Apps des öffentlichen Sektors zugreifen können sollen. Behörden, Krankenhäuser, Gerichte, Universitäten, Bibliotheken oder andere öffentliche Stellen müssen es demnach den rund 80 Millionen Behinderten in Europa sowie älteren Menschen einfacher machen, ihre Web-Dienste und mobilen Anwendungen zu nutzen.

Auf einschlägige Regeln hatten sich Vertreter des Parlaments, des Ministerrates und der Kommission im Mai bereits prinzipiell verständigt. Die Abgeordneten haben den Kompromiss nun offiziell im Plenum bestätigt, sodass er in Kraft treten kann, sobald das Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Die Mitgliedstaaten haben dann 21 Monate lang Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Ein Jahr später müssen neue Webseiten die Regeln einhalten, für ältere gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren; Apps müssen nach 33 Monaten umgerüstet sein.

Gemäß dem Entwurf sind für Bilder in Online-Angeboten alternativ Textbausteine verfügbar zu halten. Webseiten sollen ohne Maus durchblättert werden können. Die Richtlinie bezieht Intranets von Behörden mit ein. Ausgenommen werden Inhalte von Dritten wie nutzergenerierte Inhalte etwa in einer Twitter-Nachricht, Sammlungen zum Kulturerbe in Bibliotheken und Museen sowie Live-Streams. Videoaufzeichnungen müssen dagegen breiter zugänglich gemacht werden. Vorzusehen ist ferner eine Möglichkeit für Nutzer, eventuell noch bestehende Zugangsprobleme zu melden und die Dienste zu bewerten.

Die neuen Bestimmungen gelten auch für Körperschaften und kommunale Betriebe, die dem Allgemeinwohl dienen. Rundfunksender bleiben außen vor. Die zuständige tschechische Parlamentsberichterstatterin, Dita Charanzová, freute sich, dass die Volksvertreter "E-Government für alle" ermöglicht hätten. So werde es künftig auch Menschen mit Behinderungen leichter fallen, etwa eine elektronische Steuererklärung abzugeben, Gebühren online zu zahlen oder sich übers Web an einer Hochschule zu immatrikulieren. "Wir müssen aber auch die private Dienstleistungswelt reformieren von Banken über Fernsehsender bis zu privaten Kliniken", betonte die Liberale. Sie hoffe daher, dass bald ein einschlägiges weitergehendes Gesetz beschlussreif sei. (kbe)