US-Copyright-Behörde stärkt die Position der Medien-Industrie

Das US-Copyright-Office hat in einer Richtlinienentscheidung zum Urheberrecht der Medien-Industrie den Rücken gestärkt.

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Von
  • Christian Rabanus

Das US-Copyright-Office, die Abteilung der US-amerikanischen Kongress-Bibliothek, die für Urheberrechtsangelegenheiten zuständig ist, hat in einer Richtlinienentscheidung die Position von Inhabern der Rechte an digitalen Publikationen wie Büchern, Filmen, Musik und Ähnlichem bedeutend gestärkt. Die Richtlinienentscheidung wurde in Titel 1 des Digital Millenium Copyright Act (DMCA) von 1998 innerhalb einer Frist von zwei Jahren verlangt. Das Copyright-Office sollte darüber entscheiden, bei welchen digitalen Publikationen die vom Hersteller integrierten Kopieschutz- und Verschlüsselungssysteme geknackt werden dürfen. Die Entscheidung gilt ab sofort für die nächten drei Jahre.

Die US-Urheberrechts-Behörde hat gegen den Widerstand vor allem von Bibliotheken und Universitäten nur zwei Publikations-Typen benannt, die vom Benutzer gehackt werden dürfen. Dies sind zum einen Filter-Programme, die den Zugriff auf bestimmte Web-Seiten blockieren. Die in diesen Programmen oft enthaltenen Listen von gesperrten Seiten müssten frei zugänglich sein, damit sie kommentiert und diskutiert werden könnten, argumentierten die Urheberrechtsschützer. Zum anderen hat das Copyright-Office entschieden, dass Sicherheitssysteme, die für den Zugang zu den Inhalten einer elektronischen Publikation eine Authentifizierung verlangen, die aber nicht korrekt funktionieren, gehackt werden dürfen. Diese Entscheidung sei notwendig, um eine ordnungsmäßige Nutzungsmöglichkeit der gesicherten Produkte bei Fehlfunktionen auch dann zu gewähren, wenn die Hersteller der Sicherungssystemen nicht oder nicht schnell genug auf Benachrichtigungen über Defekte ihrer Systeme reagieren oder gar nicht mehr existieren.

Bibliotheken und Universitäten hatten sehr viel mehr Ausnahmen verlangt. Die Association of American Universities (AAU) beispielsweise wollte auch die digitalen Versionen von Zeitschriften aus dem Bildungsbereich, Landkarten und diversen Datenbanken von den Regelungen des DMCA ausgenommen wissen. John Vaughn, Vizepräsident der AAU, zeigte sich enttäuscht von der Richtlinie des Copyright-Offices und befürchtet "drei Jahre lang einen Verlust des Zugangs zu Informationen". Miriam Nisbet von der American Library Association (ALA) sieht in der Richtlinie eine "signifikante Behinderung" für die Bibliotheken, Informationen auch elektronisch anzubieten. Die öffentlichen Institutionen befürchten, dass die Inhaber der Rechte an elektronischen Publikationen jetzt beginnen werden, hohe Nutzungsgebühren für verliehene und archivierte Materialien zu verlangen.

Die Medien-Industrie versuchte von Anfang an, diese Befürchtungen zu zerstreuen. Zumindest beim Copyright-Office hatte sie damit Erfolg. Die Urheberrechts-Behörde setzte sich mit seiner Entscheidung auch über eine Empfehlung der National Telecommunications and Informations Administration des US-Handelsministeriums hinweg. Dieses hatte die Behörde aufgefordert, rechtlich sicherzustellen, dass elektronische Kopien gemäß dem traditionellen Copyright benutzt werden können. (chr)