Verstoß gegen Ad-Hoc-Regeln: CPU muss Buße zahlen

Das am Neuen Markt notierte Softwarehaus CPU muss wegen des Verstoßes gegen die Ad-Hoc-Publizität mehrere zehntausend DM Strafe zahlen.

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  • dpa

Das am Neuen Markt notierte Softwarehaus CPU muss wegen des Verstoßes gegen die Ad-Hoc-Publizität mehrere zehntausend DM Strafe zahlen. Das Bußgeld habe das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel verhängt, sagte Unternehmenssprecher Jürgen Rönsch am Mittwoch in Augsburg. Damit bestätigte er einen Bericht der FAZ.

CPU hatte im November vergangenen Jahres auf der Comdex in Las Vegas vor einer kleinen Gruppe deutscher Journalisten das Abrutschen in die Verlustzone angekündigt, die Ad-Hoc-Meldung jedoch erst zwei Tage später veröffentlicht. Die Gewinnerwartung für das Geschäftsjahr 1999 wurde von 11,4 Millionen DM Gewinn auf 4,5 Millionen DM Verlust korrigiert.

Die genaue Höhe der Strafe wollte CPU nicht bekannt geben. Mit "einigen zehntausend DM" liege sie aber deutlich unter der maximalen Strafe von drei Millionen DM. Nach Angaben von Rönsch habe das Bundesaufsichtsamt strafmildernd berücksichtigt, dass es sich um den ersten Verstoß gegen die Regeln gehandelt habe. Das Ermittlungsverfahren gegen CPU sei damit abgeschlossen. Der damalige Vorstandsvorsitzende der CPU Softwarehouse AG, Jochen Furch, hatte seinen Posten Ende Mai niedergelegt.

Für das laufende Jahr hat CPU die Prognose erneut nach unten korrigiert. Nach einem schwachen zweiten Quartal erwartet der neue Vorstand im laufenden Jahr einen operativen Verlust von 38,1 Millionen DM. In den ersten sechs Monaten fuhr das Unternehmen bei einem Umsatz von 9,7 Millionen DM ein Minus von 21,77 Millionen DM ein. Für das zweite Halbjahr 2000 erwartet der Vorstand einen Umsatzzuwachs auf 20,1 Millionen DM.(dpa)/ (cp)