Urheberrecht: EU-Parlament flickt an neuer Richtlinie

Änderungsanträge zur geplanten Richtlinie für das "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" sollen die Rechte der Nutzer stark einschränken.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 46 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Tim Gerber

Der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des Europäischen Parlaments berät heute und morgen in Brüssel über zahlreiche Änderungsanträge zur geplanten "Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft". In insgesamt 197 Änderungsanträgen, mit denen sich der Rechtsausschuss befassen muss, sehen einige Abgeordnete starke Einschränkungen der Nutzerrechte vor. So soll beispielweise weit weniger an privatem Kopieren erlaubt sein als etwa im als recht streng geltenden deutsche Urheberrecht für Privatnutzer bislang vorgesehen ist.

"Dies kommt nicht von den Abgeordneten" räumte ein Parlaments-Insider gegenüber heise online ein, es sei "doch klar", woher das komme. Nur einen Steinwurf vom Parlamentsgebäude entfernt, in der Chaussè d' Etterbeek 166, hat beispielsweise der Bertelsmann-Konzern seine Brüsseler Dependance.

Auch dem Bundesjustizministerium, den Interessen der Urheberrechtsinhaber eher positiv gegenüberstehend, gehen die Änderungswünsche der Verwertungslobby offenbar zu weit. Man halte den ursprünglich von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf für ausreichend und ausgewogen, verkündete eine Sprecherin des Ministeriums im Gespräch mit heise online. Die zahlreichen Änderungsanträge sehe man eher mit Skepsis.

Die Änderungen betreffen vor allem eine weit stärkere Einschränkung als bislang vorgesehen, was als Zwischenspeicherung ("Caching") künftig zulässig sein soll. Außerdem sollen kaum noch private Kopien erlaubt sein. Die Urheberrechtsinhaber und die Abgeordneten könnten mit ihren zahlreichen Änderungswünschen aber auch gänzlich Schiffbruch erleiden: Überschreiten sie die Grenze dessen, was einigen Mitgliedsstaaten der EU vor allem hinsichtlich der pauschalen Urheberrechtsvergütungen (Geräteabgaben) als kompromissfähig gilt, so könnte die Richtlinie im EU-Rat noch lange auf Eis liegen oder gar gänzlich scheitern. (Tim Gerber, Brüssel) / (jk)