Keine Ausnahme bei Haftbefehl: Assange darf nicht zu Beerdigung

Wenn der Wikileaks-Gründer die Botschaft Ecuadors verlässt, um an der Beerdigung eines Freundes teilzunehmen, würde man ihn verhaften. Das schwedische Recht lässt eine Aussetzung von Haftbefehlen nicht zu.

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Julian Assange

(Bild: dpa, Facundo Arrizabalaga)

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Von
  • dpa

Schwedens Justiz lässt Wikileaks-Gründer Julian Assange nicht zu einer Beerdigung gehen. Assange hatte einen Antrag gestellt, den Haftbefehl gegen ihn auszusetzen, damit er am kommenden Montag die Londoner Botschaft Ecuadors verlassen und an der Beisetzung eines Freundes in der britischen Hauptstadt teilnehmen kann, wie die Anklagebehörde am Freitag mitteilte. Der Antrag sei abgelehnt worden, weil das schwedische Gesetz keine Ausnahmen bei Haftbefehlen vorsehe.

Laut einer Twitter-Nachricht von Wikileaks hatte Assange um Polizeigeleit zur Beerdigung des Direktors des Zentrums für Investigativen Journalismus, Gavin MacFadyen, gebeten.

Nach der Ablehnung sagte Assange, sein Herz sei gebrochen. Die Behörden hätten kein Verständnis für seine Trauer. Er habe seinen Anwalt gebeten, gegen die Entscheidung vorzugehen, hieß es in einer schriftlichen Erklärung.

Der australische Gründer der Enthüllungsplattform lebt seit 2012 in Ecuadors Londoner Botschaft, um sich einer Auslieferung nach Schweden zu entziehen. Dort werden ihm sexuelle Vergehen vorgeworfen. Assange befürchtet, dass er in die USA ausgeliefert und dort wegen Enthüllungen von Wikileaks verurteilt werden könnte. (js)