Gröhe will Online-Handel mit Arzneien auf Rezept verbieten

Kürzlich hatte der Europäische Gerichtshof grünes Licht für den Onlinehandel von verschreibungspflichtigen Medikamenten gegeben. Gesundheitsminister Hermann Gröhe ist entschlossen, per Gesetz dagegen vorzugehen.

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Apotheke
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Von
  • dpa

Wer geglaubt hat, seine verschreibungspflichtigen Arzneien demnächst billiger per Versand zu beziehen als in der heimischen Apotheke, könnte enttäuscht werden. Gesundheitsminister Hermann Gröhe ist jedenfalls entschlossen, entsprechenden Online-Bestellungen einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben. Offenbar geht es ihm mehr um das Wohl der Apotheker als um das der Patienten. Zweifellos kämpfen nicht wenige Pharmazeuten ums geschäftliche Überleben. Insbesondere in strukturschwachen Regionen müssen kleine Apotheken die Konkurrenz aus dem Netz fürchten, für die der Europäische Gerichtshof kürzlich grünes Licht gegeben hatte. Allerdings machen dort auch Arztpraxen dicht, was den ortsansässigen Apotheken die Bilanzzahlen vermiest und sie gleich mit in Bedrängnis bringt. Insofern sind Internet-Apothekeneben auch eine gute Alternative.

Erste Einwände dazu kommen von Achim Wambach, Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim. Er lehnt das von Gröhe geplante Verbot ab. "Den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, würde ich nicht empfehlen. Durch eine solche Maßnahme wird der Wettbewerb mit Medikamenten im Versandhandel behindert, obwohl gerade dieser künftig an Bedeutung gewinnen wird", sagte Wambach, der auch Vorsitzender der Monopolkommission ist, dem Mannheimer Morgen.

Man sollte nicht übersehen, dass der Versandhandel für die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung eine wichtige Funktion erfülle. Die bisherige Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten habe für die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung durchaus auch Nachteile. So haben Apotheken derzeit Anreize, sich vor allem dort anzusiedeln, wo die Anzahl an Verschreibungen besonders hoch ist. "Deshalb ist in Deutschland auch die Apothekendichte in den Städten besonders hoch", sagte Wambach.

Das Argument der vermeintlich unerlässlichen Vor-Ort-Beratung zieht ebenfalls wenig. Denn ein verschreibungspflichtiges Medikament heißt deshalb so, weil es der Arzt verordnet hat. Anders als bei frei erhältlichen Präparaten sollte der Patient deshalb im Bilde sein, was er da genau einnimmt und weswegen. Und wenn ein Mittel dauerhaft benötigt wird, braucht es ohnehin keine immer wiederkehrende Information – der Patient weiß, woran er ist. Zweifellos wittern die Krankenkassen durch den Online-Versandhandel ein gewisses Einsparpotenzial. Aber die Patienten hätten davon eben auch ihren finanziellen Vorteil. In Zeiten rasanter wirtschaftlicher Veränderungen wäre es sicher ein Anachronismus, ausgerechnet um die Apotheken politisch einen Schutzzaun zu ziehen. Man darf gespannt sein, ob die SPD das dem CDU-Gesundheitsminister durchgehen lässt. (pen)