Online-Banken dürfen Haftung bei Zugangsstörungen nicht ausschließen
Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Online-Banken eine Haftung für Zugangsstörungen nicht von vornherein ausschließen dürfen.
Der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (BGH) hat in einem Urteil (AZ: XI ZR 138/00) entschieden, dass Online-Banken eine Haftung für Zugangsstörungen nicht von vornherein ausschließen dürfen. Im konkreten Fall handelte es sich um eine Klage eines Verbraucherschutzvereins, die sich gegen eine Klausel in einem Zusatz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank richtete. Dort wird pauschal darauf hingewiesen, dass "aus technischen und betrieblichen Gründen zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum Online-Banking möglich" sind. Das Gericht wertete diese Passage als eine undifferenzierte Haftungsfreizeichnung, die gegen das Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBG) verstoße. Die Postbank kündigte an, die betreffenden Klausel umgehend ersatzlos zu streichen. (ae)