München: Bewährungsstrafe wegen Domainhandels

Das Landgericht München hat am heutigen Donnerstag das bundesweit erste Urteil in einem Strafverfahren um den Handel mit Internet-Adressen gefällt.

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Das Landgericht München hat am heutigen Donnerstag das bundesweit erste Urteil in einem Strafverfahren um den Handel mit Internet-Adressen gefällt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte, ein 27-jähriger Koch aus Ingolstadt, 120 Domains bei der deutschen Namensregistratur Denic reserviert hat und für deren Überlassung zwischen 2500 Mark und 14.900 Mark von Firmen kassieren wollte. Drei Firmen zahlten bis zu 4000 Mark. Wegen Betrugs und Vergehen gegen das Markengesetz verurteilte das Gericht den Täter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Der Angeklagte räumte den Domain-Handel ein, wies aber jede Schuld zurück. Die Firmen hätten die Internet-Adressen nicht kaufen müssen, rechtfertigte er sich vor Gericht. Mit geringen Änderungen hätten sie schließlich selbst ihre Domains registrieren lassen können, meinte er. Dem stand im Prozeß die Variante des Staatsanwalts gegenüber. Dieser warf dem Angeklagten vor, er habe den Firmen in Schreiben gedroht, die Domains jahrelang zu blockieren oder die Medien einzuschalten, wenn sie nicht zahlten. (hob)