Justiz prüft Beschwerde gegen Essers Rekord-Abfindung
Die Mannesmann-Übernahme und die Rekord-Abfindung für deren früheren Vorstands-Vorsitzenden Klaus Esser beschäftigt möglicherweise doch noch die Gerichte.
Die höchste Abfindung der deutschen Wirtschaftsgeschichte hat möglicherweise doch noch ein Nachspiel vor Gericht. Zwei Stuttgarter Rechtsanwälte und frühere Aktionäre der Mannesmann AG lassen nicht locker und haben Beschwerde dagegen eingelegt, dass die Staatsanwaltschaft nicht weiter gegen den früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser ermittelt hat.
Der damalige Vorstandsvorsitzende des Traditionsunternehmens hatte sich nach dem Übernahme-Poker mit dem weltweit größten Mobilfunkanbieter Vodafone geschlagen gegeben und nach der Rekord-Fusion eine Rekord-Abfindung in Höhe von 60 Millionen Mark erhalten.
Dies sei möglicherweise eine Gegenleistung dafür gewesen, dass Esser nach dreieinhalbmonatigem Ringen seinen Widerstand aufgegeben habe, vermuten die früheren Mannesmann-Aktionäre Mark Binz und Martin Sorg. Wegen des Verdachts der Untreue hatten die Rechtsanwälte Strafanzeige gegen Esser gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren eingestellt, weil nach ihrer Ansicht kein ausreichender Anfangsverdacht bestand.
Gegen diesen Entscheid haben die beiden Stuttgarter Juristen Beschwerde eingereicht, die nun von der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf geprüft wird. Ihre Vorwürfe untermauerten die Beschwerdeführer mit dem Bekanntwerden "bislang geheimer Aufsichtsratsprotokolle", berichtet der "Spiegel". Gegenüber dpa bestätigte die Generatstaatsanwaltschaft die Beschwerde-Prüfung, ließ aber zur Sache nichts weiter verlauten. Bis zum kommenden Mittwoch haben die beiden Beschwerdeführer eine Erklärungsfrist, Anfang März will die Ermittlungsbehörde entscheiden, ob die Rekord-Abfindung die Justiz weiter beschäftigt. (Götz Konrad) / ()