ACE: Polizei kann Handy beschlagnahmen

Um "Handy am Ohr" während des Autofahrens zu beweisen, darf die Polizei das Telefon theoretisch auch beschlagnahmen, erläutert der ACE.

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Von
  • Götz Konrad

Das Handy-Verbot im Auto könne auch schärfere Ermittlungsmethoden der Polizei nach sich ziehen, warnt der Auto Club Europa (ACE). Um Verstöße gegen das neue Gesetz zu beweisen, dürften Beamte das Mobiltelefon eines mutmaßlichen Verkehrssünders auch beschlagnahmen.

Grundlage der Beweissicherung sei die Strafprozessordnung, und die gelte auch bei solchen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, erläutert der Stuttgarter Verein. Davon abgesehen fahre die Verkehrspolizei in der Regel mit zwei Beamten Streife, die im Zweifelsfall die Missachtung des Handy-Verbots bezeugen könnten.

Ab dem 1. Februar ist das Telefonieren nur noch mit Freisprecheinrichtung oder im Dauerstau erlaubt. Wer danach mit dem Mobiltelefon am Ohr erwischt wird, bekommt nur noch die nächsten zwei Monate eine mündliche Verwarnung. Ab dem 1. April hagelt es fürs Telefonieren beim Autofahren Verwarnungsgelder von 60 Mark für Autofahrer und 30 Mark für Radfahrer. (Götz Konrad) / ()