Cloud: Datenschützer prüfen Speicherung von Unternehmensdaten im Ausland

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden von zehn Bundesländern wollen die Praxis deutscher Unternehmen untersuchen, Daten von Mitarbeitern oder Kunden bei ausländischen Anbietern zu speichern.

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(Bild: dpa, Peter Steffen)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
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Die Datenschützer von zehn Bundesländern wollen prüfen, ob und inwieweit deutsche Unternehmen persönliche Daten außerhalb der EU speichern oder verarbeiten. Dabei wollen sie Unternehmen jeder Größe und aus jeder Branche untersuchen, die Daten von Kunden, Mitarbeitern oder Bewerbern auf Servern externer Dienstleister verarbeiten. Dies könne etwa bei Online-Office-Anwendungen der Fall sein, teilten die beteiligten Datenschützer mit. Die meisten der Dienste würden von US-Unternehmen angeboten. Unternehmen müssten daher prüfen, ob die Daten nach der Übermittlung überhaupt angemessen geschützt sind und ob die Datenübermittlung in ein Nicht-EU-Land auf einer datenschutzrechtlichen Grundlage beruht.

Die Aufsichtsbehörden aus Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt wollen rund 500 Unternehmen in diesen Bundesländern nach dem Zufallsprinzip auswählen und anschreiben. Die Firmen sollen einen Fragebogen wahrheitsgemäß beantworten. Darin wird etwa gefragt, ob externe Leistungen und Produkte in Bereichen wie Fernwartung, Support, Ticketing-Bearbeitung, aber auch Customer Relationship Management oder Bewerbermanagement eingesetzt werden.

Die Unternehmen müssen die von ihnen genutzten Produkte konkret benennen. Außerdem müssen die Unternehmen angeben, ob etwa für das Zielland ein angemessenes Datenschutzniveau etwa durch den EU-US-Privacy Shield anerkannt wurde, ob Standardvertragsklauseln als Grundlage verwendet werden oder die Einwilligung der Betroffenen eingeholt wurde.

"Ausgehend von der Beantwortung des Fragebogens werden wir dort, wo sich dies als notwendig zeigt, auch in eine tiefere Prüfung einsteigen", kündigte Thomas Kranig an, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann, der bereits vor einem Jahr ähnliche Fragebogen zu Safe Harbor verschickt hatte, will "konstruktiv mit den Unternehmen zusammenarbeiten." Rechtliche Verstöße müssten jedoch "unverzüglich ausgeräumt werden".

Die Aufsichtsbehörden sind sich bewusst, dass sie nicht alle Angaben vor Ort überprüfen können. Sie begreifen daher als Hauptziel, die Unternehmen für die Problematik zu sensibilisieren. Die nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte Helga Block glaubt, dass "Unternehmen sich oftmals nicht bewusst sind, dass die personenbezogenen Daten ihrer Angestellten, Kunden und Bewerber in die ganze Welt geschickt werden".

Kranig, der bereits mehrere solche Prüfaktionen durchführte, hat auch für diese das Konzept samt Fragebogen entworfen und mit den anderen Aufsichtsbehörden abgestimmt. Die bayerische Mailserver-Prüfung von 2014 hatte bei einem Drittel der angeschriebenen Unternehmen Mängel ergeben, die dann behoben wurden. Bußgelder wurden keine verhängt. Gegenüber heise online sagte Kranig, dass es ihn "persönlich freut, dass es damit eine erste gemeinsame Prüfung mit neun weiteren Aufsichtsbehörden gibt. Das ist etwas, was wir auch in Europa künftig machen wollen". (vbr)