"Legal Techs" wollen Verbraucherrechte durchsetzen

Neue Start-ups erlauben Nutzern, ihre Ansprüche gegenüber Unternehmen einfacher anzumelden – von der Zugverspätung bis zur Garantie.

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"Legal Techs" wollen Verbraucherrechte durchsetzen

Flughafen Frankfurt.

(Bild: Sven Teschke, Büdingen / Wikipedia / cc-by-sa-3.0 de)

Lesezeit: 2 Min.

Verbraucher sind normalerweise gegenüber Konzernen in einer schlechteren Position – Einzelpersonen kommen gegen ganze Rechtsabteilungen nur mit viel Mühe und Geduld an. Verschiedene Start-ups versuchen nun, mit technischer Hilfe Kunden unter die Arme zu greifen und damit selbst gut zu verdienen: Sogenannte Legal Techs, berichtet Technology Review in seiner Dezember-Ausgabe (ab Donnerstag am Kiosk oder online erhältich) unter der Überschrift "Automatisch zum Recht".

"Justice as a Service" nennt das Düsseldorfer Start-up Helpcheck seine Idee. Es beackert ein auf den ersten Blick kleines Feld: Renten- oder Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Laut Bundesgerichtshof kamen in dieser Zeit viele Verträge mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zustande. Doch allein diese Verträge summieren sich laut Helpcheck auf hundert Millionen Fälle, bei denen Kunden im Schnitt 10000 Euro an "Nutzungsentschädigung" bekommen können – Beiträge plus Zinsen.

Um diesen Schatz zu heben, setzt Helpcheck wie andere Legal Techs auf eine Mischung aus Menschen- und Maschinenarbeit. Kunden schicken ihre Verträge zunächst – digital oder auf Papier – zu Helpcheck. Eine Anwaltskanzlei prüft dann, ob die Widerrufsbelehrung tatsächlich fehlerhaft war. Wenn ja, werden die Daten der Verträge manuell in eine Software eingegeben, welche die Höhe der Nutzungsentschädigung berechnet.

Zuerst verbreiteten sich die Legal Techs in der Flugbranche. Fällt ein Flug aus oder hat eine eklatante Verspätung, stehen Passagieren in der EU bis zu 600 Euro Entschädigung zu. Hier bringen sich schon seit Jahren "Fluggasthelfer" wie Flightright, Fairplane, Flug-Verspaetet.de oder Refund.me ins Spiel. Einige davon kaufen Privatpersonen mittlerweile sogar ihre Ansprüche ab.

Mehr dazu bei Technology Review Online:

(bsc)