Cybercrime-Abkommen des Europarats unter Beschuss
Cyberrechtsgruppen sehen in dem Abkommen einen VerstoĂź gegen die Menschenrechte.
Wie schon mit der letzten veröffentlichten Fassung zeigen sich die Kritiker auch mit dem neuen Entwurf zum Cybercrime-Abkommen des Europarats nicht zufrieden. Das Abkommen zur Bekämpfung von Internet-Kriminalität liegt mittlerweile in der 24. Fassung vor. Sie zeichnet sich vor allem durch eine Reihe neu hinzugekommener Ausnahmeregelungen aus. Dass sich die Verhandlungspartner inzwischen nicht mehr ganz grün sind, zeigt die Entfernung von Artikel 37,2. Er erlaubte den Unterzeichnerstaaten nur ein geringes Maß an Flexibilität bei der Umsetzung des Abkommens.
Immerhin mahnt nun Artikel 14,2 auch den "angemessenen Schutz der Menschenrechte" und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen an. Die Global Internet Liberty Campaign (GILC), ein Zusammenschluss von Bürgerrechts- und Datenschutz-Organisationen, meint jedoch, die Verhältnismäßigkeit müsse durch internationale Abkommen wie der Universellen Menschenrechtserklärung und der Internationalen Bürgerrechtskonvention oder über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgesichert werden. Dass auch Staaten, die nicht dem Europarat angehören und sich der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht angeschlossen haben, zur Unterzeichnung eingeladen werden, hält GILC für einen "Angriff auf die Integrität des Abkommens".
Zu Ermittlungszwecken können Kommunikationsverkehrsdaten nach dem geplanten Abkommen ohne große Einschränkungen erhoben werden. Dass diese in Echtzeit gesammelt und gespeichert werden können, öffnet die Tür für den Einsatz von Lauschsystemen wie Carnivore. Das Abhören von E-Mails und anderer Netzkommunikation ist allein bei schweren Straftaten nach nationalem Recht möglich. Doch GILC kritisiert, dass in einigen Ländern der entsprechende Straftatskatalog bereits sehr umfangreich sei.
Nach Ansicht von GILC ist das Abkommen in seiner derzeitigen Fassung nicht tragbar. Es verstoße gegen Artikel 12 der Universellen Menschenrechtserklärung, worin es heißt: "Kein Mensch darf willkürlich in seiner Privatsphäre, seiner Familie, seinem Heim oder seiner Korrespondenz gestört werden." GILC empfiehlt deshalb, die Grenzen der Strafverfolgung sehr genau einzuschränken. Dies könne beispielsweise durch richterliche Kontrolle, einem stringenten Datenschutz und klare Festlegung der Verhältnismäßigkeit der Mittel geschehen.
GILC ruft den Europarat und die Unterzeichnerstaaten dazu auf, den Vertrag noch nicht zu unterschreiben. Jörg Tauss, bildungs- und forschungspolitischer Sprecher der SPD, kündigte bereits an, spätestens zur 25. Fassung eine Anhörung im Bundestag abzuhalten. Nachdem das Mandat der Sachverständigengruppe Ende des Jahres ausläuft, ist eine weitere Verlängerung ausgeschlossen. Die Europäische Kommission kündigte derweil an, am 21. Dezember eigene Empfehlungen zur Bekämpfung von Online-Kriminalität vorzustellen.
Mehr in Telepolis: Auch die 24. Fassung stößt auf Kritik. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (fr)