EU-Kommission will Biopatente eingrenzen

Die EU-Kommission plädiert dafür, dass Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung nicht patentierbar sein sollten. Sie wendet sich so gegen den Kurs, den das Europäische Patentamt etwa bei Tomaten oder Brokkoli verfolgt.

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Tomaten

EIn Patent auf konventionell gezüchtete Tomaten? Das Europäische Patentamt verfolgt eine falsche Linie, meint die EU-Kommission

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Die weitgehende Linie des Europäisches Patentamt (EPA) bei Biopatenten gerät weiter unter Druck. Die EU-Kommission hat in einer Mitteilung zur Interpretation der Richtlinie zum Rechtsschutz biotechnologischer Erfindungen jetzt klargestellt, dass Pflanzen und Tiere, die durch "im Wesentlichen biologische Verfahren" gewonnen werden, von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sein sollten. Sie wendet sich damit gegen einen gewerblichen Rechtsschutz etwa von Tomaten oder Brokkoli aus konventioneller Züchtung.

Die Brüsseler Regierungsinstitution fordert ferner, Zwangslizenzen rund um Ansprüche auf die Pflanzenvielfalt und einschlägige Patente stärker in den Blick zu nehmen. Generell müsse sichergestellt sein, dass es einen fairen Zugang auch zu gewerblich geschütztem Material biologischen Ursprungs gebe.

Zuvor hatte schon die Bundesregierung betont, dass sich aus Grundsatzentscheidungen der Großen Beschwerdekammer des EPA vom März 2015 in Verfahren zu Tomaten und Brokkoli "politischer Handlungsbedarf" ergebe. Das Richtergremium hatte damals geurteilt, dass konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere unter Umständen entgegen dem gesetzlichen Wortlaut des Europäischen Patentübereinkommens "an sich" als "technische Erfindungen" behandelt und so prinzipiell geschützt werden könnten. Der hiesige Gesetzgeber hat diesen Ansatz laut der Exekutive eindeutig abgelehnt.

Christoph Then, Koordinator des Bündnisses "Keine Patente auf Saatgut", wertete die Ansage der Kommission als "großen Erfolg für die Zivilgesellschaft, die seit vielen Jahren gegen Patente auf Pflanzen und Tiere kämpft". Er bedauerte aber, dass die Stellungnahme rechtlich noch nicht bindend sei für die Münchner Behörde. Die Regierungsmitglieder im Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation (EPO), die das EPA trägt, müssten die Weisung erst umsetzen. Auch seien Zusatzdefinitionen nötig, um die Verbote wirksam zu machen: Züchterische Merkmale, die aus konventioneller Züchtung stammen, sowie Pflanzensorten müssten generell außerhalb der Reichweite von Patenten bleiben, die sich auf gentechnische Verfahren beziehen. (jk)