Werbestopper.de: Streit über Briefkasten-Werbeblocker

Die Wettbewerbszentrale hat den Betreiber des Angebots Werbestopper.de abgemahnt. Inwieweit das Angebot unerwünschte Werbung verhindert, ist unklar.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 171 Kommentare lesen
Werbestopper.de: Streit über Briefkasten-Werbeblocker

Mit einem ehemaligen Fußballtorwart wirbt Werbestopper.de auf den Straßen

(Bild: werbestopper.de)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz

"Ab heute bleibt er Kasten sauber" – mit diesem Werbeslogan war im September das Angebot Werbestopper.de online gegangen. Das Versprechen: Über den Online-Dienst könnten sich Verbraucher effektiv und kostenlos von Werbung befreien. Gegen den Dienst geht nun die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs vor.

Grund für die Abmahnung: Der Frankfurter Verein hält die Werbeversprechen des Werbestopper-Betreibers für irreführend. Nach seiner Auffassung werden Verbraucher getäuscht, weil mit den Werbeaussagen suggeriert werde, dass Verbraucher einen "umfassenden, also ausnahmslosen und damit abschließenden, effektiven Schutz vor Briefkastenwerbung" erhalten könnten. Dies sei aber nicht der Fall.

So versendet der Dienst im Auftrag seiner Kunden vorformulierte Widersprüche gegen den Werbeversand. Diese sind aber nach Auffassung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs rechtlich nicht wirksam. Zudem wirft der Verein dem Dienst einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht vor. Die Kunden würden nicht ausreichend darüber informiert, warum ihre Daten an ein Schweizer Unternehmen weitergeleitet würden.

Für Christian Geltenpoth, Geschäftsführer des Werbestopper-Betreibers GDVI ist die Abmahnung hingegen nur ein Störmanöver der Direktvermarktungsindustrie. "Uns vorliegende Schreiben der entsprechenden Verbände haben dieses Vorgehen angekündigt", erklärt er gegenüber heise online. So bestreitet er, dass die von seinem Unternehmen versandten Widersprüche gegen den Werbeversand unwirksam seien und daher von den Versender ignoriert werden könnten. "Es ist abwegig davon auszugehen, eine relevante Anzahl unserer 30.000 Nutzer sei nicht echt, gibt es doch überhaupt keine Motivation für einen Dritten, sich bei Werbestopper in einem anderen Namen zu registrieren." Einer gerichtlichen Klärung der Abmahnung sehe er mehr als gelassen entgegen.

Auf die Frage wie wirksam der Dienst Werbestopper in der Praxis ist, will sich Gelthenpoth aber nicht festlegen. "Die Ausführung, Werbestopper könne gar nicht alle Werbung verhindern, nämlich insbesondere Beilagen zu Zeitungen nicht, wird überhaupt nicht bestritten – wir haben diese Behauptung aber auch nie aufgestellt." Im Durchschnitt würde den Verbrauchern eine Blacklist mit 250 Werbeunternehmen geboten, deren Angebote diese individuell abbestellen könne. Gegen mehrere Unternehmen, die trotz Widerspruchs Werbung versandt hätten, seien Kunden mit Hilfe von Werbestopper rechtliche eingeschritten, erklärt er.

Gegen nicht adressierte Postwurfsendungen hat Werbestopper jedoch bisher offenbar keine Wirkung. So sieht das Geschäftsmodell der GDVI vor, dass Werbeausträger mit einer von einem Schweizer Unternehmen herausgegebenen kostenpflichtigen App nachschlagen, in welchen Briefkasten sie ihre Werbeflyer nicht werfen dürfen. "Die App wird bisher nach unseren Informationen nicht nachgefragt, obwohl sie anfangs kostenlos genutzt werden kann", räumt Geltenpoth gegenüber heise online ein. Nun werde diskutiert, die App dauerhaft kostenlos anzubieten. Als Einnahmequelle blieben der GVDI dann Provisionen für Kunden, die über die App explizit Werbung bestellen. Dieses Geschäftsmodell erinnert an den Online-Werbeblocker Adblock Plus, dessen Herausgeber derzeit von mehreren Medienhäusern verklagt wird. (anw)