Datenschützer der Länder pochen auf Vertretung in Brüssel

Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder wollen im künftigen Europäischen Datenschutzausschuss kompetent vertreten sein. Damit stehen sie gegen die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, die den Bund in einer Führungsrolle sieht.

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Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff will Deutschland im Datenschutz-Ausschuss der EU vertreten.

(Bild: dpa, Hannibal Hanschke/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
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Die Datenschützer der Bundesländer fürchten, mit einer schwächeren Vertretung in Brüssel ihre Unabhängigkeit zu verlieren. Bei der Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung müsse die Unabhängigkeit der Länderbehörden und die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern besser berücksichtigt werden, fordern die Landesdatenschützer in ihrer "Kühlungsborner Erklärung" vom Donnerstag.

Hintergrund ist das Gerangel um die Besetzung des neuen Europäischen Datenschutzausschusses. Die neue Datenschutz-Grundverordnung sieht die Einrichtung dieses Gremiums vor, das für alle Aufsichtsbehörden verbindliche Beschlüsse treffen kann. Jeder Mitgliedstaat wird darin eine Stimme haben. Deutschland hat als einziges EU-Mitglied das Problem, dass diese eine Stimme die Meinung von 18 Datenschutzaufsichtsbehörden ausdrücken muss.

Aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff fällt das Vertretungsrecht zunächst dem Bund zu, da dieser eine zentrale Koordinierungsrolle einnehme. Gleichwohl sollen auch die Länder in einer Stellvertretungsfunktion entsprechend ihrer Kompetenzen zu Wort kommen können. Diese Haltung unterstützt auch das Bundesinnenministerium, das hierfür eine gesetzliche Regelung erarbeitet.

Die Länder fürchten nun, ihre bisherige Unabhängigkeit aufgrund einer schwachen Vertretungsrolle in Brüssel zu verlieren. Sie weisen darauf hin, dass sich die Zuständigkeit der Bundesbeauftragten auf wenige spezifische Bereiche beschränkt, was in der Vertretungsfrage berücksichtigt werden müsse. Die Länder sind nämlich grundsätzlich für alle Unternehmen verantwortlich, die in ihrem Land angesiedelt sind. Beschlüsse, die die Autoindustrie beispielsweise betreffen, werden daher zunächst von den Ländern mit großen Autoherstellern erarbeitet. Dem folgen die anderen Behörden in der Regel bei der Abstimmung.

Die Länder wollen vorsorglich festgelegt haben, dass die Vertretung der deutschen Aufsichtsbehörden sowohl durch die Bundesdatenschutzbeauftragte als auch durch eine Landesaufsichtsbehörde erfolgen könne. Dabei könne man jeweils die Stellvertretung für den anderen übernehmen. Die Länder bestehen darauf, dass die Konferenz der Datenschutzbehörden die jeweiligen Vertreter bestimmt. Wichtig ist ihnen, dass die für den Vollzug zuständigen Aufsichtsbehörden über die Vertreter ihre Angelegenheiten einbringen und ihre Positionen "autonom bestimmen" können.

Gegenüber heise online erklärte Andrea Voßhoff, dass sie die Position der Länder nicht teile. Sie plädierte dafür, dass wie bisher diese Außenvertretung auf europäischer Ebene durch den Bund wahrgenommen wird. Dabei versicherte Voßhoff: "Eine derartige Rollenverteilung lässt es zu, dass auch die Länder ihre Interessen im Europäischen Datenschutzausschuss vertreten können." Ihre Position sei den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Stellen bekannt. "Die Entscheidung über die Ausgestaltung des Verfahrens obliegt nunmehr dem Gesetzgeber." (vbr)