T-Aktionäre stellen Strafanzeige gegen Telekom-Aufsichtsrat

Die "Aktionsgemeinschaft geschädigter T-Aktionäre" hat ihre Strafanzeige wegen der Immobilien-Neubewertung jetzt auf den Aufsichtsrat der Telekom erweitert.

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Die Aktionsgemeinschaft geschädigter T-Aktionäre hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen den Vorstand der Deutschen Telekom Strafanzeige gegen den Aufsichtsrat, "insbesondere Herrn Prof. Dr. Helmut Siehler", den ehemaligen Vorsitzenden, gestellt. Die Rechtsanwälte Hans-Joachim Wiebe und Jens-Peter Gieschen reichten die Anzeige im Namen von 70 Kleinaktionären am heutigen Dienstag bei der Staatsanwaltschaft in Bonn ein. Grund für die Anzeige sind neue Erkenntnisse, dass der Aufsichtsrat schon im September 1998 über die Fehlbewertung der Immobilien der Telekom informiert gewesen sein soll.

Aufgrund von neuen Gutachten hatte die Telekom den Wert ihrer Immobilien um zwei Milliarden auf 17,2 Milliarden Euro nach unten korrigieren müssen, was sich auch auf den Konzernüberschuss negativ auswirkte. Die Telekom möchte sich zukünftig auf ihre Kernbereiche konzentrieren und sich deshalb von ihren Immobilien trennen. Vor sechs Jahren seien die Grundstücke und Häuser nur pauschal anhand von Klassifizierungslisten bewertet worden, für den angestrebten Verkauf sei eine marktorientierte Neubewertung notwendig gewesen. "Unsere Bilanzen sind richtig. Wir haben uns nichts vorzuwerfen", betonte Firmensprecher Hans Ehnerts gegenüber heise online.

Rechtsanwalt Hans-Joachim Wiebe geht jedoch von einer notwendigen Neubewertung aller Jahresbilanzen seit 1995 aus. Er legte der Staatsanwaltschaft Bonn ein Schreiben des ehemaligen DeTe-Immobilien-Chefs Frerich Görts vor, indem dieser Ron Sommer und Helmut Siehler bereits im September 1998 persönlich über die krasse Fehlbewertung in Kenntnis setzte. Diese sei absichtlich vertuscht worden, um die Aktionäre zu täuschen. Für seine Klienten fordert Wiebe deshalb ein Rückgaberecht der Aktien zum damaligen Kaufpreis. (hag)