DENIC will bei Domainstreit Richterspruch abwarten
Das DENIC muss Domainnamen nicht umtragen, solange die Rechte nicht durch ein rechtskräftiges Urteil geklärt sind.
Die deutsche Zentralstelle für die Registrierung von Domainnamen (kurz DENIC) will umstrittene Domainnamen auch künftig nur aufgrund eines rechtskräftigen Urteils auf einen neuen Inhaber übertragen. Sie sieht ihren Standpunkt im Zuge einer Berufungsverhandlung durch das Oberlandesgericht Naumburg bestätigt: Das DENIC sei lediglich im zumutbaren Rahmen zur Prüfung namensrechtlicher Fragen verpflichtet und insoweit anderen Veröffentlichern wie zum Beispiel der Presse gleichzustellen.
Im Rechtsstreit zwischen der Foris Beteiligungs AG und der FORIS Marketing GmbH um die Domain foris.de war vorab in einer mündlichen Gerichtsverhandlung geklärt worden, dass der damalige Domaininhaber nicht die Rechte am Markennamen "Foris" besaß. Das DENIC hatte sich jedoch geweigert, die Domain vor der Urteilsfindung zu übertragen und wurde deshalb vom Landgericht Magdeburg zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
Der Fall foris.de hatte sich nach Angaben von DENIC-Justitiar Stephan Welzel bereits vor dem Ausgang des Berufungsverfahrens erledigt. Die mitbeklagte FORIS Marketing GmbH zog ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurück, wodurch eine rechtskräftige Entscheidung vorlag, die eine Umtragung der Domain notwendig machte. (ad)