Großbritannien: Parlament segnet Überwachungsgesetz ab

Das lange umstrittene Investigatory Powers Bill in Großbritannien hat beide Kammern des Parlaments passiert und damit wohl die letzte Hürde gemeistert. Kritiker sehen darin eine der weitreichendsten Überwachungsbefugnisse der Welt.

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Großbritannien: Parlament segnet Überwachungsgesetz ab

(Bild: Japanexperterna.se, CC BY-SA 2.0/heise online)

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Nach langem Hin und Her hat das britische Überwachungsgesetz IPB (Investigatory Powers Bill) nun beide Kammern des Parlaments passiert und dürfte bald in Kraft treten. Wie der Register berichtet, bekommt Großbritannien damit eines der laut seiner Kritiker erdrückendsten Überwachungsgesetze der Welt. Trotz der teilweise massiven Kritik daran werden Internetanbieter nun verpflichtet, für jeden ihrer Kunden alle besuchten Webseiten für zwölf Monate zu speichern. Gesetzlich geregelt werden demnach auch offensive Hacking-Aktivitäten der Regierung und die massenhafte Sammlung von Überwachungsdaten.

Die damalige Innenministerin Theresa May hatte im November 2015 den ersten Entwurf des Gesetzes vorgelegt. Das soll den Data Retention and Investigatory Powers Act (DRIPA) ablösen, der nach mehreren Verlängerungen nun Ende des Jahres auslaufen soll. DRIPA war durch das britische Parlament getrieben worden, nachdem der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung untersagt hatte. Die Investigatory Powers Bill sollte hier eine Lücke verhindern und gleichzeitig bestimmte, im Rahmen des NSA-Skandals enthüllte Praktiken zusammenführen. Der Entwurf war zwar von den drei damit befassten Parlamentsausschüssen zerpflückt worden, aber grundsätzlich geändert wurde das Gesetz nicht, auch weil sich die oppositionelle Labour-Partei bei entscheidenden Abstimmungen nur enthielt.

Bürgerrechtler kritisieren das Gesetz mit scharfen Worten. So befürchtet der Chef der Open Rights Group, dass es von anderen, auch autoritären Staaten als Rechtfertigung genommen wird, um selbst ähnliche Überwachungsbefugnisse einzuführen. Hoffnung setzt er demnach noch auf den – noch zuständigen – Europäischen Gerichtshof, der im nächsten Jahr gegen diese Überwachungserlaubnis urteilen könnte. (mho)