US-Bürgerrechtler wollen Zwangsfilter für Bibliotheken kippen

Der Children's Internet Protection Act (CIPA) macht staatliche Fördergelder für Schulen und Bibliotheken vom Einsatz von Filtersoftware abhängig.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Verband amerikanischer Bibliotheken (American Library Association, ALA) und die American Civil Liberties Union (ACLU) haben gemeinsam mit weiteren Bürgerrechtsgruppierungen beschlossen, gerichtlich gegen den umstrittenen Children's Internet Protection Act (CIPA) vorzugehen. In zwei Verfahren, die am 20. März in Philadelphia beginnen, soll geklärt werden, ob CIPA den Grundsätzen der amerikanischen Verfassung entspricht. Das im vergangenen Dezember vom Kongress verabschiedete Gesetz macht staatliche Fördergelder für Bibliotheken und Schulen davon abhängig, dass an öffentlichen Internet-Arbeitsplätzen Filtersoftware zum Schutz der Jugend einsetzt wird. Das dafür vorgesehene staatliche Förderprogramm E-rate hat ein jährliches Volumen von mehr als 2,2 Milliarden US-Dollar.

Die Bibliotheken sind der Auffassung, dass keine Software es schafft, verfassungsrechtlich geschützte Inhalte von illegalen Inhalten zu unterscheiden. Die Bürgerrechtsgruppen werfen den Verfechtern von CIPA vor, willkürlich die Filterregeln auszulegen und Minderheiten zu unterdrücken. Viele Webseiten mit harmlosem Inhalt würden durch die Filter blockiert. Seiten mit Themen zur Schwangerschaftsverhütung, Homosexualität oder der künstlerischen Darstellung von Nacktheit könnten schon gar nicht aufgerufen werden. Die Befürworter der Filter-Regelung argumentieren hingegen, dass angesichts einer epidemischen Ausbreitung von Pornografie im Internet die Jugend zumindest in der Schule und in der Bücherei davor geschützt werden müsse.

Die kommende Auseinandersetzung um CIPA wird aber lediglich ein weiteres Glied in der Prozesskette um Zweck und Form von Jugendschutz im Internet sein. Bis zum 16. April muss sich die ACLU gegenüber dem Obersten Gerichtshof zu einer vom Justizministerium eingereichten Petition äußern, nach der die im vergangenen Juni festgestellte Verfassungswidrigkeit des Child Online Protection Act (COPA) wieder aufgehoben werden soll. Mit COPA wollte die Clinton-Regierung Kinder vor Online-Sexangeboten schützen. Da das umstrittene Gesetz aber auch Auswirkungen auf nicht-pornografische Angebote hatte, wurde die Umsetzung von einem Bundesgericht gestoppt. (pmz)