Chefs dürfen private E-Mails nicht lesen

Deutsche Firmenchefs wünschen sich häufig, den E-Mail-Verkehr ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren.

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Von
  • Frank Möcke

Wegen Lesens der privaten E-Mail eines Studenten an dessen Arbeitsplatz sind gestern in Paris drei Hochschuldozenten zu Geldstrafen verurteilt worden.

Auch deutsche Firmenchefs wünschen sich häufig, die Mails ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren. Die Rechtslage in Deutschland gestattet Vorgesetzten jedoch grundsätzlich nicht, private E-Mails zu lesen. Auch dienstliche Post darf zumindest nicht heimlich gelesen werden. Der Vorgesetzte kann sich selbstverständlich dienstliche E-Mails vor dem Abschicken vorlegen lassen oder eine Kopie verlangen. Die mögliche Einführung und die Regelung der Modalitäten einer elektronischen Überwachung des E-Mail-Verkehrs oder des Surf-Verhaltens der Angestellten bedarf einer Abstimmung mit dem Betriebsrat der jeweiligen Firma.

Ein Artikel zum Thema bringt c't in Heft 24/2000 (ab dem 20. November im Handel). (fm)