MP3.com bestreitet Urheberrecht von Universal
MP3.com schlägt zurück: Im Verfahren mit Universal argumentieren die Juristen der Musiksite, dass das Label nicht der Rechteinhaber der in Rede stehenden Musikstücke ist.
MP3.com schlägt zurück: Im Verfahren mit dem Musikkonzern Universal haben die Juristen der Musikseite den Spieß umgedreht und argumentieren jetzt, dass Universal gar keine Rechte an den in Rede stehenden Musikstücken habe. Universal geht davon aus, dass die relevanten Musikstücke so genannte works made for hire waren – also Werke, die von den Künstlern in einer Art Auftragsarbeit hergestellt wurden –, wodurch Universal, und nicht den Künstlern selbst, die Rechte an den Werken zustünden.
In einem der feineren Punkte des amerikanischen Urheberrechts (17 U.S.C. § 101) ist nämlich festgelegt, dass works made for hire entweder in einem Arbeitnehmerverhältnis entstehen können, oder wenn der Künstler das Werk im Auftrag herstellt und die beiden Parteien schriftlich festlegen, dass das Werk als work made for hire angesehen werden soll. Bereits im letzten Jahr wollte der US-Kongress ein Gesetz erlassen, das Musikaufnahmen generell als works made for hire deklarieren sollte, ist damit aber am vehementen Widerstand der Künstler gescheitert.
Auch im MP3.com-Verfahren haben sich Musiker zu Wort gemeldet: Unter anderem Bruce Springsteen, Billy Joel und Sheryl Crow haben sich in dieser Rechtsfrage auf die Seite von MP3.com geschlagen und wollen dem Gericht sogar eine rechtliche Stellungnahme zukommen lassen. In dem laufenden Verfahren wird fĂĽr den 13. November eine Entscheidung von Richter Rakoff erwartet, in welchem Umfang MP3.com schadensersatzpflichtig ist. (pmo)